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Re: PGP hier [ein bisschen OT]



Hallo Florian,

on 21.10.2001 [09:29 h] you wrote:

>> (2) Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten im
>> Sinne von Absatz 1 sind
>> 1. Berechtigungskennungen, Karten-Nummern, Standortkennung sowie
>>    Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses
>>    oder der Endeinrichtung,
>> 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit,
>> 3. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen.

> Ist davon jetzt IP betroffen oder nicht? Und was ist mit TCP?

aus der *Begründung* zu §18a:

---
( Zu § 18 a -neu -) Gegenwärtig existiert keine ausdrückliche
Regelung, die das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Landesämter
berechtigt, von den Telekommunikations- und Telediensteunternehmen
Auskunft über Verbindungsdaten zu verlangen.

Bei telefonierenden Teilnehmern der Mobilfunkkommunikation fallen
Informationen über den Standort an, die den Verfassungsschutzbehörden
nicht mitgeteilt werden. Es ist strittig, ob die Standortangabe des
aktiv geschalteten Mobilfunkgerätes eines nicht telefonierenden
Teilnehmers ein näherer Umstand der Telekommunikation ist. Eine
ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der
Telekommunikationsunternehmen außerhalb des G 10 erscheint daher
geboten, da die Verfassungsschutzbehörden auch Verbindungsdaten z.B.
zur Erstellung von Bewegungsbildern Verdächtiger benötigen.

Entsprechendes gilt für die Nutzung von Telediensten.

Der ungefähre Standort "aktiv" gemeldeter Mobilfunkgeräte kann vom
Telekommunikationsunternehmen festgestellt werden. Die Lokalisierung
des Mobilfunkteilnehmers innerhalb einer Funkzelle ermöglicht z.B. die
Erstellung von Bewegungsbildern terrorismus- und spionageverdächtiger
Personen. Lokalisierungsdaten können die Durchführung von
Observationen wesentlich erleichtern, da der Personaleinsatz auf den
mit Hilfe der Telekommunikationsdienstleister ermittelten
Aufenthaltsbereich fokussiert werden kann. Eine ausdrückliche
gesetzliche Ermächtigung zur Übermittlung der Verbindungsdaten bei
aktiv geschaltetem Handy existiert gegenwärtig noch nicht und sollte
deshalb nicht nur für Zwecke der Strafverfolgung, sondern auch für
Zwecke des Verfassungsschutzes geschaffen werden.

***In gleicher Weise ist die Bestimmung des Standortes des genutzten
Gerätes bei Kommunikation über das Internet im Anwendungsbereich des
Teledienstedatenschutzgesetzes erforderlich.***
---

also doch


Ciao
Kai

<21.10.2001/12:58 h>
-- 
+++ 21.10.2001 Jam Echelon Day +++:
http://home.nexgo.de/kraven/jam/index.htm
German GnuPG&PGP tutorial: 
http://www.kai-raven.de.vu/pgp/pgpanltg.htm