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Re: PGP hier [ein bisschen OT]



Kai Raven <kai.raven@t-online.de> writes:

> § 18a
> Übermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten und
> Teledienstenutzungsdaten an die Verfassungsschutzbehörden
>
> (1) Zum Zwecke der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden des
> Bundes und der Länder haben diejenigen, die geschäftsmäßig
> Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, auf Anfrage
> kostenlos und auch rückwirkend Auskunft über die in Absatz 2 genannten
> Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten zu
> erteilen. 

Damit sind beispielsweise auch Universitäten und Firmen betroffen (es
fehlt die Einschränkung "für die Öffentlichkeit", die sonst üblich
ist). Absicht?

> Die Auskünfte dürfen Kunden oder Dritten nicht mitgeteilt
> werden.

Aus Absatz 2 folgt, daß Kunden nicht mehr die Logfiles ihrer Webserver
erhalten dürfen.

> (2) Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten im
> Sinne von Absatz 1 sind
> 1. Berechtigungskennungen, Karten-Nummern, Standortkennung sowie
>    Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses
>    oder der Endeinrichtung,
> 2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit,
> 3. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen.

Ist davon jetzt IP betroffen oder nicht? Und was ist mit TCP?