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Re: PGP hier [ein bisschen OT]



Hallo Wolfgang,

on 20.10.2001 [23:17 h] you wrote:

> In Bezug auf die aktuelle Debatte um Datenschutz finde ich aber
> witzig, dass auf der einen Seite um Freiheitsrechte wie wild gepruegelt
> wird, Firmen sich aber laengst des Themas angenommen haben und
> anscheinend genug Kunden bekommen, dass sie damit Werbung
> machen. Beispiel: Werbung von "QUam" im Fernsehen:
>   Frau in einer Bar sucht ihren Freund. Man hoert eine
>   Stimme, als waere es ihr Gedanke 'Ich wuenschte, ich koennte immer
>   wissen, wo mein Freund ist'.
>   Abblendung...Stimme aus dem Off preist einen Service von
>   Quam an, mit dem man ueber Handy seine Freunde finden kann....

Digital Angel

> Nur ein Beispiel.
> Anderes Beispiel: Wer D2 hat, kann ja mal bei seinen Service-Funktionen
> schauen, was da so alles ist...z.B. ein "Edeka"-Finder. Aufgerufen
> gibt er die geschaetzte Zahl in Metern bis zur naechsten Edeka-Filialie
> an vom Anrufer...
    
Aus dem Antiterrorpaket No. 2:

Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetz

4. Dem § 9 wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf zur Erfüllung seiner
Aufgaben auch technische Mittel zur Ermittlung des Standortes eines
aktiv geschalteten Mobilfunkendgerätes und zur Ermittlung der Geräte -
und Kartennummer einsetzen.

7. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt:

§ 18a
Übermittlung von Telekommunikationsverbindungsdaten und
Teledienstenutzungsdaten an die Verfassungsschutzbehörden

(1) Zum Zwecke der Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden des
Bundes und der Länder haben diejenigen, die geschäftsmäßig
Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen, auf Anfrage
kostenlos und auch rückwirkend Auskunft über die in Absatz 2 genannten
Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten zu
erteilen. Die Auskünfte dürfen Kunden oder Dritten nicht mitgeteilt
werden.
(2) Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten im
Sinne von Absatz 1 sind
1. Berechtigungskennungen, Karten-Nummern, Standortkennung sowie
   Rufnummer oder Kennung des anrufenden und angerufenen Anschlusses
   oder der Endeinrichtung,
2. Beginn und Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit,
3. Endpunkte festgeschalteter Verbindungen.

(3) Bei der Verarbeitung der Telekommunikationsverbindungsdaten und
Teledienstenutzungsdaten durch die Verfassungsschutzbehörden ist § 4
Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Artikel 10-Gesetzes entsprechend anzuwenden.“


Ciao
Kai

<21.10.2001/00:47 h>
-- 
+++ 21.10.2001 Jam Echelon Day +++:
http://home.nexgo.de/kraven/jam/index.htm
German GnuPG&PGP tutorial: 
http://www.kai-raven.de.vu/pgp/pgpanltg.htm