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[FYI] Österreich übernimmt Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht



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Österreich übernimmt Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht  

Brigitte Zarzer   13.10.2001  

Nach vierjähriger Beobachtungszeit wurden Experten zu Effizienz, 
Rechtsschutzfragen und Evaluierung gehört  

Wäre es nach der FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition gegangen, so hätte man 
ohne viel Federlesen die Überführung von Lauschangriff und 
Rasterfahndung ins Dauerrecht beschließen sollen. Nach Reklamationen 
der Oppositionsparteien kam es dann aber doch zu einem 
aufschlussreichen Expertenhearing im Justizausschuss. Während die 
Grünen die Sinnhaftigkeit der Überwachungsmethoden grundlegend 
bezweifeln, äußerten andere gewichtige Stimmen den Wunsch nach 
Ausdehnung der Befugnisse auf den Präventivbereich aber auch den 
Ausbau des Rechtsschutzes.  

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