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[FYI] Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor
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- Subject: [FYI] Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Thu, 25 Oct 2001 13:18:04 +0200
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Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor
Die Organisationen der sogenannten Rechteverwerter, darunter der
Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft und die GEMA, haben dem
Bundesministerium der Justiz Vorschläge zur Änderung des
Urheberrechts unterbreitet. Das Urheberrechtsgesetz müsse rasch an
die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden,
hieß es in einer gestern veröffentlichten Erklärung. Unter anderem
fordern die beteiligten Organisationen, angesichts des Missbrauchs
müsse im neuen Gesetz die Umgehung des Kopierschutzes untersagt
werden. Bei legalen Kopien zur privaten Nutzung sollte aber wie
bisher eine pauschale Vergütung festgeschrieben werden. Es sollte
aber klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals
rechtmäßige Privatkopien sein können.
Zu den Vorschlägen könne man im Einzelnen noch nichts sagen, äußerte
ein Sprecher von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin gegenüber
heise online. Generell sei man aber für Vorschläge aus allen
Richtungen offen und dankbar. Außerdem enthielten die Vorschläge
teilweise "präzise das, was die Ministerin als Grundrichtung
vorgegeben hat", hieß es offiziell.
Experten aus dem Ministerium halten das Papier hingegen für einen
deutlichen "Ausdruck gewisser Interessen". Die zur Umsetzung der EU-
Richtlinie und der WIPO-Verträge notwendige Neufassung des Gesetzes
enthalte "einiges an Brisanz", wobei dem deutschen Gesetzgeber
teilweise wenig bis gar kein Spielraum zur Ausgestaltung bleibe.
Offiziell hieß es, man wolle die Möglichkeit für private Kopien
erhalten, dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Urheber gehen. Genau
das aber halten Experten für schwierig. So muss zum Beispiel laut EU-
Richtlinie und WIPO-Verträgen technischer Kopierschutz unter den
Schutz des Gesetzes gestellt werden und alles, was dessen Aushebelung
dienen könnte, schon im Vorfeld verboten werden. Auch
Zeitungsbeiträge, wie der über das "Ärgernis Kopierschutz" in Ausgabe
22/2001 von c't, könnten unter ein solches Verbot fallen. (tig/c't)
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