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[FYI] Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor



http://www.heise.de/newsticker/data/tig-25.10.01-000/

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Medienbranche legt Vorschläge zum Urheberrecht vor  

Die Organisationen der sogenannten Rechteverwerter, darunter der 
Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft und die GEMA, haben dem 
Bundesministerium der Justiz Vorschläge zur Änderung des 
Urheberrechts unterbreitet. Das Urheberrechtsgesetz müsse rasch an 
die Herausforderungen der Informationsgesellschaft angepasst werden, 
hieß es in einer gestern veröffentlichten Erklärung. Unter anderem 
fordern die beteiligten Organisationen, angesichts des Missbrauchs 
müsse im neuen Gesetz die Umgehung des Kopierschutzes untersagt 
werden. Bei legalen Kopien zur privaten Nutzung sollte aber wie 
bisher eine pauschale Vergütung festgeschrieben werden. Es sollte 
aber klargestellt werden, dass Kopien von illegalen Quellen niemals 
rechtmäßige Privatkopien sein können.  

Zu den Vorschlägen könne man im Einzelnen noch nichts sagen, äußerte 
ein Sprecher von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin gegenüber 
heise online. Generell sei man aber für Vorschläge aus allen 
Richtungen offen und dankbar. Außerdem enthielten die Vorschläge 
teilweise "präzise das, was die Ministerin als Grundrichtung 
vorgegeben hat", hieß es offiziell.  

Experten aus dem Ministerium halten das Papier hingegen für einen 
deutlichen "Ausdruck gewisser Interessen". Die zur Umsetzung der EU-
Richtlinie und der WIPO-Verträge notwendige Neufassung des Gesetzes 
enthalte "einiges an Brisanz", wobei dem deutschen Gesetzgeber 
teilweise wenig bis gar kein Spielraum zur Ausgestaltung bleibe.  

Offiziell hieß es, man wolle die Möglichkeit für private Kopien 
erhalten, dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Urheber gehen. Genau 
das aber halten Experten für schwierig. So muss zum Beispiel laut EU-
Richtlinie und WIPO-Verträgen technischer Kopierschutz unter den 
Schutz des Gesetzes gestellt werden und alles, was dessen Aushebelung 
dienen könnte, schon im Vorfeld verboten werden. Auch 
Zeitungsbeiträge, wie der über das "Ärgernis Kopierschutz" in Ausgabe 
22/2001 von c't, könnten unter ein solches Verbot fallen. (tig/c't)  

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