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Re: [FYI] Büssow und die Verantwortung



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Hallo Thomas,

Tuesday, December 18, 2001, 9:14:05 AM, you wrote:

> Aus dem Heise-Forum
> <http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?tres=1&msg=213&g=20011211cgl002>:

Nunja. Eine solche Antwort der NRW-Datenschutzbeauftragten bzw.
entsprechende Stellungnahme aus D'dorf haette ich dann doch ger-
ne aus einer etwas verlaesslicheren Quelle. Wie auch immer, wenn
man sich in D'dorf tatsaechlich aus der Verantwortung stehlen
moechte (was zwar angesichts der Ausgangsposition verstaendlich
waere, man aber nach dem veranstalteten Theater als grenzenlose
Blamage werten muesste.), scheint es mit Rechtmaessigkeit einer
Sperrverfuegung ja nicht weit her zu sein (Siehe auch Mail von
Rigo). Frage waere dann, warum Zugangsprovider in Zukunft ueber-
haupt sperren und blockieren sollten. Die Schily-Taktik, viel zu
fordern, um sich dann mit Haelfte - hier: freiwillige Filterung
aus vorauseilendem Gehorsam und Sorge um das Seelenheil der Mit-
menschen/Kunden - zufrieden zu geben, greift hier wohl kaum, da
etwaige juristische Konsequenzen einzig die zensierenden Provi-
der treffen wuerden.

>  ------------------------------

> Die gro"sste U"berraschung: Bu"ssow lehnt jurist. Verantwortung fu"r
> Massnahmen ab !     as2  (12. Dezember 2001 2:47)

[..]

1.) Siehe dazu http://www.fitug.de/debate/0110/msg00557.html :

- ---- snip ----

 [.. Insofern mache ich hier vom § 18 Abs. 3 MdStV Gebrauch, wo-
 nach Maßnahmen zur Sperrung von Angeboten auch gegen Anbieter
 von fremden Inhalten nach § 5 Abs. 3 MdStV gerichtet werden kön-
 nen, wenn der Anbieter von den Inhalten Kenntnis erlangt hat.
 Sofern Ihnen diese Angebote bisher nicht bekannt waren, setze
 ich Sie hiermit davon in Kenntnis. [..]

 Ich gebe Ihnen hiermit gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes
 (VwVfG) Gelegenheit, sich zu der beabsichtigen Sperrungsverfü-
 gung zu äußern. [..]

- ---- snip ----

Auch wenn im Moment wohl mehr oder weniger freiwillig blockiert
und umgeleitet wird, duerfte die Bezirksregierung im Falle einer
"beabsichtigten" Sperrungsverfügung wohl durchaus fuer diese und
die daraus resultieren Konsequenzen verantwortlich sein, oder?

Ohne eine solche Sperrverfuegung bzw. Legitimation sie ueberhaupt
erlassen zu duerfen (somit auch keine Grundlage fuer Bußgelder, s.
u.), wuerde ich als Provider aber keinen Grund fuer eine weitere
Aufrechterhaltung von Sperrungen und Zwangsumleitungen(sic!) sehen.
Im Gegenteil, das Blatt koennte sich rasch wenden und man muesste
aufgrund der ergriffenden Zensurmaßnahmen selber juristische Kon-
sequenzen fuerchten. Ohne Rueckendeckung der Bezirksregierung eine
denkbar unguenstige Position. Mit allerdings auch.

Ohne Legitimation haette man in D'dorf aber noch ein weiteres Pro-
blem. Man kann die 4 zur Zeit in der Diskussion stehenden Webange-
bote ja durchaus als ausgesuchte und besonders plastische Exempel-
seiten sehen (zu mehr taugen sie wirklich nicht), denen nach Eta-
blierung einer entsprechenden "Filterkultur" weitere Begehrlichkei-
ten [1] und Filteranordnungen folgen wuerden. Kurz, die Basis wae-
re weg, ein klassischer Rohrkrepierer.

Amuesant in diesem Zusammhang uebrigens auch ein Beitrag von Gün-
ter Frhr.v.Gravenreuth zu moeglichen Konsequenzen bei der Filter-
rung von "rechtswidrigen Inhalten" im Forum der Bezirksregierung
[1].


2.) Aus Pressemitteilung 507/01 der Bezirksregierung Düsseldorf
vom 07.12.2001 [2]:

- ---- snip ----

 [..] Die Wahrnehmung der Mißbrauchsaufsicht nach dem Medien-
 dienste-Staatsvertrag, die die Sperrung und Untersagung von
 rechtswidrigen Angeboten vorsieht, hat nichts mit verfassungs-
 widriger Zensur zu tun, sondern dient gerade dem Schutz der
 Verfassung und seiner Werte. [..]

 [..] Soweit staatliches Handeln sich im Rahmen allgemeiner,
 verfassungskonformer Gesetze bewegt, ist eine Zensur ausge-
 schlossen. [..]

- ---- snip ----

Soso.

Ist ein Regierungspraesident etwa nicht fuer sein Handeln, hier
die (vermeintliche) "Wahrnehmumg seiner Mißbrauchsaufsicht",
verantwortlich? Wer dann? Seine Erziehungsberechtigten? Die
Provider? Niemand?


3.) Desweiteren war von einer Strafandrohung bei Zuwiderhandlung
mit Bußgeldern von bis zu 1.000.000,- DM die Rede [3] (ich meine
sogar Formulierungen wie "mit der ganzen Haerte der gesetzlichen
Moeglichkeiten" gelesen zu haben):

- ---- snip ----

  [..] Zumindest hält sich die Bezirksregierung nicht an den
  Grundsatz der Verhältnismässigkeit mit dem angedrohten Betrag
  von 1.000.000,- DM Ordnungsgeld. Ein drohender Schaden in ver-
  gleichbarer Höhe oder eine Notwendigkeit für ein derart hohes
  Ordnungsgeld ist nicht erkennbar. Vielmehr liegt nahe, dass
  dieser Betrag ausschliesslich deshalb so hoch gewählt wurde,
  um die betroffenen Provider zu nötigen, Ihre eigenen verfas-
  sungsrechtlichen Bedenken geringer zu bewerten als das drohende
  Ordnungsgeld bzw. drohende Prozesskosten bei Zuwiderhandlung
  aufgrund von eigenen verfassungsrechtlichen Bedenken. [..]

- ---- snip ----

Quellen, auch fuer's Archiv (Dank an Volker Birk):

http://online.wdr.de/online/computer/internet_verbot/index.phtml
http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/bp_artikel/docid/318072/strucid/PAGE_200013/pageid/PAGE_200050/SH/0/depot/0/
http://www.tecchannel.de/news/20010529/thema20010529-4500.html
http://www.kriminalpraevention.de/newsletter-archiv.shtml

Wie kann man mit Bußgeldern drohen, wenn man gleichzeitig die
juristischen Verantwortung abzulehnen gedenkt, bzw. die Basis
fehlt?

MfG
 Olaf, ./fx3

[1] <http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/ubb/Forum9/HTML/000071.html>
[2] <http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/NEWS_pmticker_sel.html?query=PRESSEMT.ID%3d6548>
[3] <http://www.auchdieserschwachsinnmussinsinternet.de/Bezirksreg.Duesseldorf/korrespondenz_innenminist1.txt>

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