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Panorama?



Dem Bundesministerium der Justiz geschieht hier diesmal wirklich Unrecht...aber Nachdenken ist ja nicht mehr sonderlich modern. Das gesendete Stück war noch schlimmer. Das GBI...langsam sollten doch ein paar Grundlagen in den Journalistenhanbüchern stehen.

So blöde ist die Idee mit dem 100a StPO aber nicht. Es geht um Strafverfolgung...rechtsstaatlich fies wird die Sache im Zusammenhang mit Gefahrerforschungsmaßnahmen und (man erinnere sich) Initativermittlungsrechten. Sozusagen die "Binäre Überwachungsbombe" im doppelten Sinne.

Gruß
S.

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Presseerklärung zur PANORAMA-Sendung am Donnerstag, 10. Januar 2002, um 20.15 Uhr in der ARD 

PANORAMA: Behinderung bei Verfolgung von Kinderporno-Händlern 

+++ Fahnder fordern gesetzliche Möglichkeit der Telefonüberwachung +++ Justizministerium zögert wegen vermeintlicher "Beeinträchtigung von Grundrechten“ +++ 

Fahnder vom Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern fordern, jetzt endlich eine Gesetzeslücke im Kampf gegen die Kinderpornografie im Internet zu schließen. Ihre Ermittlungen seien zur Zeit extrem eingeschränkt, weil die Strafprozessordnung eine Telefonüberwachung bei diesem Delikt nach wie vor nicht ermögliche. Die Überwachung der Telefonleitungen sei ihrer Meinung nach dringend erforderlich. Nur so könnten – erklärten Fahnder in einem PANORAMA-Interview - die per Email verschickten Pornobilder und deren Verbreiter verfolgt werden. Wilfried Albishausen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter (BdK): „Die Politik hängt vollkommen zurück."

Auch der Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Schäuble (CDU), fordert in einem PANORAMA-Interview, dass eine Telefonüberwachung "auf jeden Fall" ermöglicht werden müsse. 

Doch Andrea Boehnke, die Sprecherin des zuständigen Bundesjustizministeriums, äußert in der heutigen PANORAMA-Sendung die Befürchtung, "dass bei der Telefonüberwachung ganz erheblich Grundrechte beeinträchtigt werden" und sperrt sich deshalb bisher gegen eine Änderung der Strafprozessordnung. 

Zur Zeit ermöglicht §100a der Strafprozessordnung etwa die Telefonüberwachung beim Verdacht von Fahnenflucht, aber nicht im Fall der Kinderpornografie.

In der Kriminalstatistik steigt kaum eine Straftat so rasant an wie der Besitz oder die Beschaffung von Kinderpornografie: von 1869 Fällen im Jahr 1999 auf über 2600 im Jahr 2000 - eine Zunahme von knapp 40 Prozent.


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