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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On Tue, Feb 05, 2002 at 09:43:21AM +0100, Heiko Recktenwald wrote:
> > Gesetze (auch Grundgesetz und Strafrecht) halten, und nicht mich als
> 
> Aber das der irgendetwas strafbares gemacht haette ist doch *wirklich*
> absolut abwegigst.

Noetigung - Einschuechterung - Drohen mit Strafen, die er vielleicht de
jure gar nicht ausueben kann, aber weiss ich das als Laie?

Das Rechtssystem ist mittlerweile zur Keule gegen Schwaechere pervertiert -
Schwaechere sind diejenigen, die sich nicht auskennen oder fuer die ein
Rechtsstreit durch Zeit- und Kostenaufwand untragbar ist (dieses Problem
haben die Volksvertreter nicht - sie lassen sich die Kosten sogar noch
von denen bezahlen, denen sie die Keule ueber den Schaedel schwingen.

> > Buerger "bluffen" oder "noetigen". Wenn die sich nicht daran halten,
> > dann sollen sie ruhig mit voller Wucht die Gewalt des Gesetzes
> > verspueren. Man muss den Anfaengen wehren.
> 
> Es gibt viel schlimmere Faelle, "Hausfriedensbruch in der eigenen Wohnung"
> usw, aber seien wir froh, dass man hier in der Regel noch sicher ueber die
> Strasse gehen kann.

Du waerst also auch im Grunde der Ansicht, man solle Bagatelldelikte
pauschal legalisieren - gibt ja genuegend Schlimmeres. So lasset uns
denn alle die Supermaerkte ausrauben, solange wir nicht die Kassiererin
dabei umnieten (das waere schlimm). Seltsame Rechtsauffassung, die
"Harmloses" und "Schlimmes" gegeneinander aufrechnet.

Holger

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