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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



> > Das gilt nicht für Rezipienten.
>
> Für wen denn sonst? Art. 5 Abs. 1 GG enthält einen Katalog von
> Rechten. Dazu gehört das Recht, »sich aus allgemein zugänglichen
> Quellen ungehindert zu unterrichten«.
>
> In Abs. 2 steht dann: »Diese Rechte finden ihre Schranken in den
> Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen
> zum Schutz der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.«

Kommunikation hat eben Sender und Empfaender und Mittler


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