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[ffii] Hochschulpatentgesetz verabschiedet (fwd)
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- Subject: [ffii] Hochschulpatentgesetz verabschiedet (fwd)
- From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
- Date: Sat, 9 Feb 2002 09:50:40 +0100 (CET)
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Date: Sat, 9 Feb 2002 02:15:04 +0100
From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
To: neues@ffii.org
Cc: swpat@ffii.org
Subject: [ffii] Hochschulpatentgesetz verabschiedet
Wir warnten im April 2001 vor dem
Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmererfindergesetzes
Gesetz zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen
http://swpat.ffii.org/cnino/bmbf014/
Der Bundestag verabschiedete diese Gesetz jedoch recht unbekümmert.
Es leuchtete selbst relativ kritisch gesonnenen Abgeordneten ein, dass
"Professoren nicht weiterhin privilegiert werden sollten". Sie
merkten dabei aber nicht, dass die Hochschullehrerprivilegien
lediglich ein kleineres Übel waren, mit denen der Gesetzgeber in den
50er Jahren umsichtig der besonderen Ökonomie der Grundlagenforschung
Rechnung trug, die ja nicht umsonst als eine öffentliche Aufgabe
betrieben wird.
In der
BMBF-Presseerklärung
http://www.bmbf.de/presse01/561.html
wird eingangs der Zweck des Gesetzes recht unumwunden beschrieben:
Am heutigen Donnerstag tritt eine Änderung des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes in Kraft. Damit werden Hochschulen
das Recht erhalten, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche
Verwertung zu forcieren.
Frau Bulmahn missversteht offenbar die Bedeutung dieses Gesetzes:
"Damit werden Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und
gezielter in die Anwendung gebracht", sagte
Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn. "Die systematische
Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen der
Forschungsarbeit in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist
eine gute Investition für künftige Innovationen. Bislang
brachliegendes Innovationspotenzial an den deutschen Hochschulen
wird mit dem neuen Arbeitnehmererfindungsgesetz mobilisiert."
Eine "Forcierung der wirtschaftlichen Verwertung" bedeutet
keinesfalls, dass Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und
gezielter in die Anwendung gebracht werden. Es bedeutet lediglich,
dass die Hochschulen stärker profitieren -- sofern das System
für sie funktioniert.
Selbst die neue tendenziöse Studie der Generaldirektion Binnenmarkt
konnte nur belegen, dass (insbesondere über Genpatente) erhebliche
Lizenzgebühren an die Hochschulen fließen können, nicht aber dass dies
die Wirtschaft belebt. Selbst innerhalb der Universität kommt es
zudem, wie selbst diese GDBM-Studie belegt, durch die zentralisierte
Zwangsverwertung zu erheblichen Zeit- und Reibungsverlusten.
Bis jetzt hatten allein die Forscherinnen und Forscher und Lehrenden
und nicht die Hochschule das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent
anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. In der Vergangenheit ist
von diesem Recht viel zu selten Gebrauch gemacht worden, und damit die
Option für eine wirtschaftliche Nutzung entfallen. Mit dem
novellierten Arbeitnehmererfindungsgesetz erhalten die Erfinderinnen
und Erfinder an den Hochschulen - nicht nur die Professoren - künftig
30% der Lizenzeinnahmen, während die jeweilige Hochschule 70% der
Einnahmen aus einer Patentverwertung erhält und damit neben dem
erfreulichen Rückfluss von Mitteln auch den Verwertungsaufwand decken
kann.
Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung wird jetzt
mit UMTS-Mitteln der systematische Aufbau und Ausbau des
Hochschulpatentsystems unterstützt. Dafür werden bis zum Jahr 2003
rd. 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Ländern
entstehen zur Zeit Patent- und Verwertungsagenturen, die mit der
professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen.
Bundesforschungsministerin Bulmahn forderte die Hochschulen auf,
die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Sie gehe davon aus, dass
mit In-Kraft-Treten des neuen Arbeitnehmererfindungsrechts
langfristig ein großer Innovationsschub von den Hochschulen
ausgehen wird.
Kurzfristig wird es jedenfalls zu erheblichen finanziellen Belastungen
kommen. Prof. Cap u.a. sagt gar eine "weitere Verschlechterung des
Hochschulstandortes Deutschland" voraus. Bulmahns langfristige
Prognosen erscheinen unbegründet.Interessant sind auch manche der
Meinungsbeiträge aus dem Hochschul-Milieu, die nicht unbedingt
Patenten abgeneigt sind, aber dennoch eher eine bürokratische Lähmung
als eine Belebung erwarten, z.B.:
http://forum.golem.de/phorum/read.php?f=21&i=652&t=649
Besonders beachtenswert ist auch, dass der Hochschul-Patentapparat
auch die Arbeit von Hilfskräften und Studenten für Patentanmeldungen
zwangsweise in Anspruch nehmen kann. Publizieren unter GNU GPL o.ä.
wird damit unmöglich gemacht.
Kürzlich meinte ein Rechteverwerter der Universität Berkeley, es sei
ein Fehler gewesen, die Grundlagen des Internet einfach so
herzuschenken:
http://www.salon.com/tech/feature/2002/01/04/university_open_source/print.html
Streben unsere Gesetzgeber eine Rückkehr zum guten alten Btx an?
Unser Pochen auf einer klaren Begrenzung der Patentierbarkeit
(technische Erfindung = Lehre über Wirkungszusammenhänge von
Naturkräften) gewinnt jetzt umso mehr an Dringlichkeit.
--
Hartmut Pilch http://offen.ffii.org/ffii/Members/phm/
Schutz der Innovation vor der Patentinflation: http://swpat.ffii.org/
100K Stimmen 300 Firmen gegen Logikpatente: http://www.noepatents.org/
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