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Re: Massverhaeltnisse des Politischen



On 08 Feb 2002 13:49:24 +0000, Tim Landscheidt wrote:

> > Macht der Provider dies Jugendlichen zugaenglich? Oder sind es
> > vielmehr die Eltern (Erziehungsberechtigten), die den Kindern und
> > Jugendlichen einen Zugang ermoeglichen. Der Vertragspartner des
> > Providers muss wohl ein Volljaehriger sein - oder taeusche ich mich
> > da?

> Wieso sollten nur Volljährige Connectivity einkaufen dürfen?

Kommt IMHO auf die Art der Abrechnung an:

Internet by Call ohne Anmeldung: Wird über die Telefonrechnung des
Anschlussinhabers abgerechnet, nur dieser wird Vertragspartner des
Providers. Der Rest ist Sache zwischen dem Anschlussinhaber und denjenigen,
die den Anschluss nutzen, egal ob zum Telefonieren oder zum Zugang ins
Internet.

Tarif mit Grundpreis oder Internet by Call mit eigener Rechnung: Ich war im
Laufe der Jahre schon bei so einigen Providern Kunde und ich wurde noch nie
nach dem Alter gefragt, immer nur nach dem Bankkonto, und so eines hat ja
heute wohl jeder Jugendliche. Solange die Abbuchung der Rechnung klappt,
ist ein Internet-Zugang mit eigener Rechnung für einen Jugendlichen kein
Problem. Wenn das Konto nicht gedeckt ist, dürfte der Provider allerdings
auf seinen Kosten sitzenbleiben, da eine Leistung auf Kredit AFAIK nicht
durch den Taschengeldparagrafen abgedeckt ist.

Prepaid Internet: Darauf müsste der Taschengeldparagraf tatsächlich
anwendbar sein. Leider gibt nur sehr wenige Provider, die Internet mit
vorausbezahltem Guthaben anbieten, das dann "abgesurft" werden kann, und
der Minutenpreis ist dabei meist völlig überteuert (aber das ist ja bei
Prepaid Karten im Mobilfunk nicht anders).

cu Gunnar


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