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Re: Aus der Düsseldorfer Sperrverfügung...



On 2002-02-14 17:07:21 +0100, Heiko Recktenwald wrote:

>>Was ist mit der Privilegierung faktisch im Ausland allgemein 
>>zugänglicher Informationen, die man im besagten Urteil findet?

>So eine Privilegierung gibt es nicht. Sender und Empfaenger. 
>Soweit das Senden geregelt werden kann, wird damit das Empfangen 
>gleich mitgeregelt.

Das Argument ist mir zu simpel - warum war dann das Abfangen der 
Leipziger Volkszeitung trotz strafbaren Inhalts zulässig und 
grundrechtlich geschützt?

-- 
Thomas Roessler                        <roessler@does-not-exist.org>

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