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Frankreich gegen EUK/BSA-Richtlinienvorschlag (fwd)



---------- Forwarded message ----------
Date: Tue, 5 Mar 2002 09:21:40 +0100 (CET)
From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
To: neues@ffii.org
Cc: swpat@ffii.org
Subject: Frankreich gegen EUK/BSA-Richtlinienvorschlag

http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eubsa-swpat0202/france020301/index.de.html
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  Frankreich 2002-03-01: Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission
                                inakzeptabel

   Der französische Industrieminister Christian Pierret hat im
   europäischen Fachministerrat kritisiert, dass der von der Europäischen
   Kommission Vorschlag einer Richtlinie für die Patentierbarkeit von
   Rechenregeln in keiner Weise die versprochene klare Begrenzung der
   Patentierbarkeit bringt und den wirtschaftspolitischen Zielen der
   Europäischen Union zuwiderläuft. Dies gab er in einer Presseerklärung
   bekannt.


   -> http://www.telecom.gouv.fr/dp/brevetlogiciel.pdf:
   -> http://www.minefi.gouv.fr/minefi/actualites/index.htm:

   Minister für die Industrie, die kleineren und mittleren Unternehmen,
   den Handel, das Handwerk und den Verbrauch

   Presseerklärung

   http://www.industrie.gouv.fr/accueil.htm

   Paris den ersten März 2002

   Der Minister für Industrie, KMU, den Handel, Handwerk und Verbrauch,
   Christian Pierret, hat die Europäische Kommission über die Position
   Frankreichs zum Entwurf einer Richtlinie über die Patentierbarkeit von
   Software unterrichtet, die heute dem Binnenmarktrat vorgelegt wurde.
   Die Regierung stellt fest, dass der Richtlinienvorschlag keine der
   erwarteten Klärungen bezüglich der Grenzen der Patentierbarkeit
   bringt, und ist beunruhigt, dass das Gebiet des Patentierbaren nunmehr
   für Logikalien (Software) aller Art bis hin zu Verfahren für geistige
   und geschäftliche Tätigkeit geöffnet werden könnte. Es hat sich jedoch
   in Frankreich ebenso wie in Europa in der Diskussion deutlich gezeigt,
   dass eine solche Ausweitung weitgehend auf Ablehnung stößt.

   Frankreich hat daran erinnert, dass seiner Meinung nach eine Bilanz
   des Rechtsschutzes zu ziehen ist, der sich aus der Praxis der
   Europäischen Patentorganisation (EPO) und der Mitgliedsstaaten ergibt.
   Die französische Regierung möchte jegliches Vorhaben vermeiden,
   welches negative Auswirkungen auf die Innovation, die
   Interoperabilität, die freie Software und die Gesamtheit der Akteuere
   (Schaffende, Integrierer und Anwender von Software) haben könnte. Wir
   glauben, dass der Richtlinienvorschlag weder in angemessener Weise auf
   die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen
   Herausforderungen des Software-Sektors antwortet noch den
   Erfordernissen der Förderung der Innovation Rechnung trägt, wie sie im
   Aktionsplan "e.Europe" als Priorität angeführt sind. Die Kommission
   hat zu diesem Thema Studien und eine Konsultation im letzten Drittel
   des Jahres 2000 durchgeführt. Dennoch zeigt der Richtlinienentwurf,
   wie er den Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde, nicht klar die Risiken
   auf, die eine Durchsetzung der Praxis der EPO in den Mitgliedsstaaten
   mit sich bringen würde, und deren Verhältnis zu dem zu erwartenden
   Nutzen. Im übrigen haben sich verschiedene in den Mitgliedsstaaten
   erschienene Studien eher reserviert über diese Aussichten geäußert.
   Nicht zuletzt auf Betreiben Frankreichs hatte die Diplomatische
   Konferenz für die Revision des Europäischen Patentübereinkommens
   (EPÜ), die im November 2000 in München stattfand, beschlossen, die
   Vorgaben des Übereinkommens in dieser Sache nicht zu ändern, in dem
   Wunsch, dass eine klare europäische Position auf Grundlage einer
   präzisen Analyse der wirtschaftlichen, technischen und juristischen
   Folgen gefunden werden könnte.

   Pressekontakt:
          - Kabinett von Christian PIERRET Laurence GAUNE tel: 01 53 18
          44 85
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    http://swpat.ffii.org/vreji/papri/eubsa-swpat0202/france020301/index
    .de.html
    2002-01-24 SWPAT-AG des FFII


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