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Falschmünzer auf Suche nach wirtschaftlichen Mehrheiten



---------- Forwarded message ----------
Date: Thu, 14 Mar 2002 00:17:43 +0100 (CET)
From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de>
To: swpat@ffii.org
Subject: Patentlobby mobilisiert IHKs

Die Väter des EUBSA-Swpat-Richtlinienentwurfes bemühen sich erneut um eine
"wirtschaftliche Mehrheit".

Immer die gleiche Masche der fabrizierten Öffentlichkeit:
uninteressierte Verbände werden im Namen der EU-Kommission mit
Patentpropaganda angeschrieben und schmeichelnd um Stellungnahme zu etwas
gebeten, wass sie schon wegen des esoterischen Duktus nicht verstehen
können.  Viele sind eitel genug, um ihren Patentanwalt zu beauftragen.
Und schon ergibt sich wieder eine "wirtschaftliche Mehrheit", der der
Brüsseler Patentextremismus noch nicht weit genug geht.

> An alle Mitglieder des Industrieausschusses und des Ausschusses für
> Informationstechnologie, -dienste
>       und Telekommunikation der Industrie- und Handelskammer Region
> Stuttgart
>
>
> 	Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> 	die EU-Kommission will mit einem Richtlinienvorschlag über den
> Patentschutz computerorientierter Erfindungen eine einheitliche Behandlung
> softwaregestützter Erfindungen in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Den
> Richtlinienvorschlag fügen wir zu Ihrer Kenntnis in der Anlage bei.
>
> 	Voraussetzung für den Schutz ist, dass eine Erfindung vorliegt, die
> ein Computerprogramm beinhaltet und damit ein technischer Beitrag
> geleistet wird. Die Erfindung muss geeignet sein, den Stand der Technik zu
> bereichern. Zwar können schon jetzt computerimplementierte Erfindungen
> beim Europäischen Patentamt oder bei den internationalen Patentämtern der
> Mitgliedstaaten angemeldet werden, jedoch wird die Zuerkennung des
> Patentschutzes unterschiedlich gehandhabt. Die geplante Richtlinie soll
> daher einen Rechtsrahmen schaffen, um die Bedingungen für die
> Patentierbarkeit einheitlich zu regeln.
>
> 	Der Vorschlag der Kommision geht von der derzeitigen gerichtlichen
> Praxis aus und soll bewirken, dass alle diejenigen, die neu
> computerorientierte Erfindungen entwickeln, auch angemessen von ihrer
> Arbeit profitieren. Gleichzeitig soll der Vorschlag vermeiden, dass der
> Wettbewerb zum Erliegen kommt, Kleinunternehmer behindert werden oder die
> Entwicklung interoperationsfähiger Software vereitelt wird. Ausserdem
> sollen nach dem Entwurf Computerprogramme als solche und Geschäftsmethoden
> nicht patentiert werden können.
>
> 	Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Bestimmungen vor:
>
> 	- Regelung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen,
>         Art. 1.
> 	- Begriffsdefiniton einer computerimplementierten Erfindung, Art. 2.
> 	- Vorausetzungen für die Patentierbarkeit, Art.4.
> 	- Fortbestehen des Schutzes von Computerprogrammen durch das
>         Urheberrecht, insbesondere der Vorschriften über die
> 	  Dekompilierung und die Interoperabilität, Art. 6.
>
> 	Die Kommission geht bei ihrem Vorschlag davon aus, dass sich
> Patentrecht und Urheberrecht gegenseitig ergänzen. Das  Urheberrecht
> schützt den gesamten Code eines Betriebssystems, eines Spiels oder einer
> Geschäftssoftware gegen unerlaubte Vervielfältigung, Verbreitung und
> Nutzung, während sich das Patent nur auf die patentierte Komponente als
> solche erstreckt.
>
> 	Wir haben Gelegenheit zu diesem Richtlinien-Entwurf der
> EU-Kommission Stellung zu nehmen und wären für Ihre Rückäußerung bis zum
> 10. April 2002 dankbar.
>

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