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[FYI] Petition privatkopie.net



http://www.privatkopie.net/index_1.php

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Petition 

  Absender: 



  Empfänger: Herr Bundeskanzler Schroeder, Frau Bundesjustizministerin
  Daeubler-Gmelin 

  Betreff: Rettet die Privatkopie 

  Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder,
  sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, 

  mit großem Interesse habe ich (als) 



die Berichte über den im März 2002 vom Justizministerium vorgelegten 
Referentenentwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zur 
Kenntnis genommen. Ich begrüße, dass der Entwurf an einigen Stellen 
über die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der 
Informationsgesellschaft hinaus geht.  

Problematisch ist jedoch die Stellung der Privatkopie. Diese für die 
Analogmedien fest etablierte Freiheit, Vervielfältigungen für den 
privaten Gebrauch anzufertigen, bestätigt der Entwurf zunächst zwar 
auch für digitale Medien.  

Doch von den Durchsetzungmöglichkeiten für Nutzungsfreiheiten spart 
der Entwurf die Privatkopie ausdrücklich aus. Die Rechteinhaber 
können so die Privatkopie mit Hilfe der rechtlich geschützten 
Kontrolltechnik faktisch unmöglich machen.  

Das Urheberrecht schützt sowohl die Interessen der Urheber wie die 
der Öffentlichkeit. Es kann nicht angehen, dass zwar die eine Seite 
dieser Interessenbalance, nämlich die der Urheber und die der 
Verwerter ihrer Werke, in das digitale Zeitalter übersetzt werden, 
aber die Anpassung der Interessen der Öffentlichkeit ausgespart wird. 
 

Frau Bundesjustizministerin, Herr Bundeskanzler, die historischen 
Errungenschaften der Informationsfreiheit wie der ungehinderte Zugang 
zu veröffentlichten Werken in Bibliotheken, das Verleihrecht und die 
Privatkopie müssen auch im digitalen Zeitalter erhalten bleiben. Ein 
rücksichtsloser maximaler Schutz der Interessen der 
Verwertungsindustrie schadet dem Wissensstandort Deutschland. Eine 
nachhaltige Entwicklung erfordert den Schutz der Urheber, aber ebenso 
muss gewährleistet sein, dass deren Werke den Bürgern dieses Landes 
in Bildung und Lehre, in Berichterstattung und Kritik und für die 
Inspiration zur Schaffung neuer Werke zur Verfügung stehen.  

Daher fordere ich Sie auf:  

Keine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ohne Sicherung der 
digitalen Privatkopie!  

Ich fordere ein Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen 
Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert!  

Mit freundlichen Grüßen Ihr/e  


                         



Dieser Brief wurde bereits 9349 mal geschickt. 

[...]


Ende März hat das Bundesjustizministerium Verbänden einen 
Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorgelegt, der bis 
heute nicht offiziell veröffentlicht worden ist. Darin geht es auch 
um die Rechte der Nutzer, die in Gefahr sind: Bisher hat der 
Gesetzgeber im Interesse einer Balance zwischen öffentlichen und 
wirtschaftlichen Ansprüchen die Kontrollmacht der Gesetzgeber durch 
Ausnahmebestimmungen in Schranken gewiesen. Dazu gehört das Recht zum 
privaten Vervielfältigen, das in der analogen Welt jedem im 
begrenzten Umfang offen steht und zum festen Bestandteil des Alltags 
der Nutzer in der Informationsgesellschaft geworden ist. Im digitalen 
Raum soll dieses elementare Zugeständnis an die Interessen der 
Allgemeinheit nach den Plänen der Bundesregierung de facto 
ausgehebelt werden. Die Rechte der Verwertungs- und Medienindustrie 
will das Justizministerium aus Angst vor der Macht der Manager in 
Hollywood oder Gütersloh dagegen sanktionieren.  

Die Rechteinhaber sollen sich sogar der Durchsetzung der 
Verbraucherrechte ganz entziehen können, indem sie Werke auf 
vertraglicher Grundlage mit gesonderten Lizenzen zugänglich machen. 
Auch bei Dateien, die on-Demand zum Abruf in digitalen Netzen 
bereitgehalten werden, sollen die Schrankenrechte der Nutzer nicht 
gelten. Damit würden alle Inhalte, die im Streaming-Verfahren 
angeboten werden, dem alleinigen Verwertungsrecht der Industrie ohne 
Ausnahmen unterstellt.  

Aber: Die demokratische Informationsgesellschaft braucht ein modernes 
Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen Leben sowie die 
Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.  

Wir fordern daher einen fairen Interessensausgleich beim Copyright! 
Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!  

So will die Bundesregierung die Privatkopie und andere Nutzerrechte 
aushebeln:  

Wer sich heute ein Buch ausleiht oder ein paar Stellen daraus 
kopiert, muss dafür nicht erst den Urheber oder den Verlag um 
Erlaubnis bitten. Wer im Radio ein Musikstück für den privaten 
Gebrauch auf Kassette mitschneidet, braucht dafür keine gesonderte 
Genehmigung. Einen Ausgleich für die Kreativen und ihre Vermarktungs- 
und Vertriebsinstanzen schaffen die Gebühren, mit denen der 
Gesetzgeber Leer-, Speicher- und Kopiermedien und dafür benötigte 
Geräte wie Kopierer oder Scanner belegt hat.  

Aber auch im digitalen Bereich, der immer mehr zur Basis der Wissens- 
und Mediengesellschaft wird und das Vervielfältigen theoretisch noch 
einfacher macht, wollen wir Nutzer weiter für unsere privaten Zwecke 
in beschränktem Maße Kopien erstellen. Kaufen wir etwa eine CD, so 
wollen wir auch eine zweite Scheibe fürs Auto oder fürs Schlafzimmer, 
ohne erneut für ein und dasselbe Gut zur Kasse gebeten zu werden.  

Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium dehnt die Erlaubnis zum 
Vervielfältigen für den privaten Gebrauch zwar dem Wortlaut nach auf 
"beliebige Träger" aus, also auch auf digitale Medienformate. Doch 
gleichzeitig stellt er Kopierschutzmechanismen, die sich heute 
bereits auf einem Großteil der auf den Markt kommenden Audio- oder 
Spiele-CDs befinden und nach dem Willen der Content-Industrien bald 
in alle digitalen Medien (-geräte) Einzug halten sollen, unter den 
Schutz des Rechts. Wer zum privaten Gebrauch selbst Hand an die 
Kopierschutztechniken legt, laviert damit in einer juristischen 
Grauzone. Denn einen Anspruch zur Durchsetzung des Rechts auf die 
Privatkopie hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.  

Die noch vor dem Herbst geplante Verabschiedung der 
Urheberrechtsnovelle in ihrer jetzigen Form würde zu einer absurden 
Situation führen: Es gäbe zwar das Recht auf die Privatkopie -- es 
würde in den digitalen Medien allerdings leer laufen! Es wäre nicht 
durchsetzbar, da die Kopierschutzmaßnahmen der Industrie durch das 
Gesetz unter rechtlichen Schutz gestellt werden.  

Aber:  

Die Erlaubnis zum privaten Kopieren darf in der Wissensgesellschaft 
nicht zahnlos werden! Die demokratische Informationsgesellschaft 
braucht ein modernes Urheberrecht, das die Teilhabe am kulturellen 
Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert. Dazu 
muss es einen fairen Interessensausgleich beim Copyright geben.  

Wir fordern daher den Erhalt der Privatkopie auch im Reich der Bits 
und Bytes!  

© Copy = right  


  Materialien


Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in 
der Informationsgesellschaft (PDF), 18. März 2002  

EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des 
Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der 
Informationsgesellschaft (PDF), am 22. Mai 2001 in Kraft getreten  

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte 
(Urheberrechtsgesetz) in der Fassung vom vom 8.5.1998  

WIPO Copyright Treaty The World Intellectual Property Organization 
Dezember 1996  

Der "Berliner Ansatz" zur Privatkopie Diskussionsvorschlag von Robert 
Gehring zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des 
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 18. März 2002 (22. 
April 2002)  

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  Stand, 26.04.2002 

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