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heise online: Nachbesserungen beim Jugendschutzgesetz



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Halleluja?
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Nachbesserungen beim Jugendschutzgesetz

Medienexperten der rot-grünen Fraktionen konnten während der
Ausschusssitzungen im Bundestag am heutigen Dienstag Nachbesserungen am
geplanten neuen Jugendschutzgesetz[1] durchsetzen. So wird nun ausdrücklich
klargestellt, dass Internet-Provider nicht zu einer pauschalen Kontrolle
der durch ihre Netze geleiteten Inhalte auf jugendgefährdende Angebote
verdonnert werden sollen.

In Paragraf 1 des wegen der Breite seines Maßnahmenkatalogs heftig
umstrittenen[2] Gesetzesentwurfs heißt es gemäß der heise online
vorliegenden Einigung nun, dass das Verbot der Übermittlung oder der
Zugänglichmachung von nicht für Kinder geeigneten Inhalten nur für "das
Bereithalten eigener oder fremder Telemedien gilt", nicht aber für "die
bloße Zugangsvermittlung".

Für Unruhe unter den Providern hatte vor allem der Paragraf 24 Absatz 5
gesorgt, in dem die Jugendschutzwächter der Länder aufgefordert werden,
ausländische jugendgefährdende Telemedien nach der Aufnahme auf den Index
den Selbstkontrolleinrichtungen der Wirtschaft zu melden. Diese sollen sie
dann "in Filterprogramme" aufnehmen müssen. In die Begründung des
Gesetzesentwurfs haben die Fraktionsexperten nun die Erläuterung eingefügt,
dass es sich dabei um "nutzerautonome" Filter, also nicht um netzseitig bei
den Zugangsanbietern vorinstallierte Webreinwascher, handeln soll.

"Ein komplettes Durchfiltern sämtlicher Netzangebote durch die Provider ist
weder technisch möglich noch personell von den Providern zu leisten",
erläutert die medienpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Grietje
Bettin[3], die Änderung. Es sollte gar nicht erst der Eindruck erweckt
werden, dass durch die nun eingeleiteten Maßnahmen die Verbreitung von
indizierten Computerspielen an Jugendliche über das Internet völlig
ausgeschlossen werden könne. Allenfalls eine Erschwerung der Verbreitung
sei machbar.

Zahlreiche weitere Knackpunkte des Gesetzesentwurfs wie etwa die
Unklarheiten zwischen Bund und Ländern über die neuen Indexierungsverfahren
oder die Verpflichtung der Anbieter von Zigarettenautomaten, ihre Geräte
technisch gegen den Verkauf an Jugendliche unter 16 Jahren mit Hilfe von
Chipkarten zu sichern, bleiben von den Änderungen unberührt. Da die Länder
zudem künftig hauptsächlich über den Jugendmedienschutz wachen sollen,
können die Absprachen auf Bundesebene den weiteren Vorstößen auch nur erste
Richtschnüre mit auf dem Weg geben. Die Medienpolitiker auf Länderebene
erarbeiten momentan einen neuen Staatsvertrag zum Jugendschutz. Die
bisherigen Entwürfe, die unter anderem eine Art Sendezeitbegrenzung[4] fürs
Internet vorsahen, sollen dabei nach dem Erfurter Attentat deutlich
verschärft werden. (Stefan Krempl) / (anw[5]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/anw-14.05.02-005/

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 [2] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/12522/1.html
 [3] http://www.sh.gruene.de:8080/MdB/Bettin
 [4] http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11315/1.html
 [5] mailto:anw@ct.heise.de

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