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FWD: DVD-Presseerklärung zur Internet-Vorratsspeicherung



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From: "Dr. Thilo Weichert" <LD4@datenschutzzentrum.de>
Subject: DVD-Presseerklärung zur Internet-Vorratsspeicherung
Date: Wed, 29 May 2002 07:50:54 +0200


Presseerklärung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz
vom 29.05.2002

Datenschützer: "Bitte keinen Missbrauch des Kindermissbrauchs!"

Schockiert reagieren Datenschützer auf den Versuch des Bundesrates, die
Bekämpfung des Kindermissbrauchs dazu zu nutzen, den Datenschutz im
Internet und generell bei der Telekommunikation von den Füßen auf den
Kopf zu stellen. Der Rechtsausschuss der Länderkammer beschloss das
Telekommunikationsrecht so zu ändern, dass statt der bisher
gewährleisteten Anonymität die Pflicht zur Identifikation aller
Nutzenden festgeschrieben wird. War bisher das spurenlose Surfen im
Internet möglich, so sollen künftig die Provider verpflichtet werden,
Nutzungs- und Verbindungsdaten ohne gesetzliche Fristsetzung
aufzubewahren. Diese Daten sollen nicht nur der Polizei zur Verfügung
stehen, sondern ohne Einschränkung auch sämtlichen deutschen
Geheimdiensten.

Die Totalkontrolle des Internet ist auch Gegenstand eines aktuellen
Konfliktes zwischen Europäischem Rat und Europaparlament. In einem
offenen Brief von 40 Bürgerrechtsorganisationen - dabei auch die
Deutsche Vereinigung für Datenschutz - wird die Verteidigung der
Bürgerrechte gegen die Überwachungsgelüste der europäischen Regierungen
und deren Sicherheitsbehörden unterstützt und die
Vorratsdatenspeicherung von TK-Nutzungsdaten abgelehnt.

Nun soll offensichtlich Deutschland Vorreiter bei der Überwachung der
Informationsgesellschaft werden. Dabei wird völlig ignoriert, dass mit
krimineller Energie Protokollierungspflichten technisch umgangen werden
können, so dass im Datenraster von Polizei und Geheimdiensten letztlich
vor allem die rechtstreuen BürgerInnen landen. Weiter wird ignoriert,
dass diese weitgehende Abschaffung des Datenschutzes die
Expansionsbestrebungen von Verwaltung und Wirtschaft im Internet
sabotiert. Welcher Bürger wird E-Government-Angebote nutzen, wenn er
befürchten muss, dass selbst das Herunterladen eines Behördenformulars
registriert und ausgewertet wird. Wer wird noch einen
Internet-Buchladen betreten, wenn schon dies vom Verfassungsschutz
bequem nachvollzogen werden kann.

Der Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz, Dr. Thilo
Weichert: "Was hier unter dem Vorzeichen der Bekämpfung des
Kindermissbrauchs betrieben wird, zeugt von Skrupellosigkeit im Umgang
mit unseren Grundrechten in der Informationsgesellschaft.
Kindermissbrauch ist ein widerliches Verbrechen, das mit geeigneten und
verhältnismäßigen Mitteln aufgeklärt und bekämpft werden muss. Die
Vorratsdatenspeicherung gehört hierzu nicht. Es zeugt nicht von
demokratischer Kultur, wenn derart zentrale Fragen nebenbei
unter falschem Vorzeichen und ohne Diskussion kurz vor Wahlen
durchgezogen werden sollen. Verfassungswidrige Regelungen können nicht
dadurch entschuldigt werden, dass sie für Wahlkampfzwecke für nützlich
angesehen werden. Der Bundesrat darf am Freitag, den 31. Mai, diesen
Vorschlägen nicht zustimmen!"

Thilo Weichert
erreichbar unter 0641/988-1205

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Das Messer kam geflogen, traf ganz genau den bezeichneten Punkt
und fuhr durch den Muskel, diesen anspießend, in den Sargdeckel.

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