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> Online-Auktionen seien seit langem ein "großes Problem" für den
> Jugendschutz, stellte Monssen-Engberding klar. Sie würden "indizierte
> Ware in großem Unfang auch Minderjährigen anbieten". Da die Betreiber
> der Web-Versteigerungen selbst mit dem geltenden Medienrecht nicht zur
> Verantwortung gezogen werden können, müssten sie auf die "Schwarze
> Liste".

Letztlich sind das Privatgeschäfte (wie bei Zeitungsanzeigen auch).
Wenn, muß man den Verkäufer zur Verantwortung ziehen, wenn er
Dinge, die er Minderjährigen nicht zugänglich machen darf, ohne
Altersnachweis verkauft. Zeitungen müssen ihre Anzeigenkunden auch
nicht kontrollieren und sind trotzdem nicht indiziert.

Bin ich bekloppt oder die?

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