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Re: heise online: Suchmaschinen sollen gemeinsame Filterlisteerstellen



>>Mitglieder des Informationsverbunds "weder an unbefugte Dritte weitergeben,
>>noch in anderer Weise öffentlich machen". Das Gremium weist dabei gesondert
>>darauf hin, dass ein Verstoß gegen diese Auflage, "auch strafrechtliche
>>Konsequenzen nach sich ziehen" kann.
>
>Koestlich. Welcher Tatbestand ? Verbreitung jugendgefaehrdender Schriften
>ists ja nicht.
>Beihilfe zur Verbreitung durch auslaendische Anbieter ? Klingt ziemlich
>abwegig.

Abwegig oder nicht, man koennte es ja mal mit einem Disclaimer nach Mainzer
Art versuchen.
Etwa "darf nicht an Kinder weitergegeben werden".



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