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Re: [FYI] JPEGs are not free: Patent holder pursues IP grab
- To: debate@lists.fitug.de
- Subject: Re: [FYI] JPEGs are not free: Patent holder pursues IP grab
- From: "Axel H Horns" <horns@ipjur.com>
- Date: Fri, 19 Jul 2002 13:10:33 +0200
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On 19 Jul 2002, at 10:17, Heiko Recktenwald wrote:
> Was ist denn der Stand der Dinge in Sachen Softwarepatente ?
Patente auf computer-implementierte Erfindungen sind moeglich.
Die Bedingungen, unter denen diese Patente erteilt werden, will die
EU-Kommission unter Bezugnahme auf die derzeitige Praxis des EPA
(oder das, was die Kommission dafuer haelt) harmonisieren:
<http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/indprop/comp/com02-92de
.pdf>
> Irgendwelche Dinge, die ihrer Natur nach nicht patentierbar waeren,
> Gesetzesaenderung vorausgesetzt, gibt es ja nicht. Les ich das
> Patentgesetz, so steht da, was patentierbar ist, das sind auch Sachen,
> die Computerprogramme beinhalten koennen, der Teil der Sache, der
> Programm ist, ist aber ausgenommen. Eigentlich ganz klar, die
> Peripherie mag patentierbar sein, das Programm nicht, nach heutigem
> Recht.
Nee. Sachen usw. sind ganz bestimmt nicht patentierbar; das
Patentrecht ist Immaterialgueterrecht. Lies mal § 1 PatG: "Patente
werden fuer _ERFINDUNGEN_ erteilt, die [...]" (Hervorhebung von mir).
Es gibt weder im PatG noch im EPÜ ein explizites Verbot von Patenten
auf computer-implementierte Erfindungen.
> Gibt es dazu eigentlich irgendwelche Aeusserungen rechtspolitischer
> Art von Stoiber und Co?
Nichts konsistentes oder verstaendliches, IMHO. Ich habe jedenfalls
nicht verstanden, was die konkret anders machen wuerden, wenn sie die
naechste Wahl gewoennen.
> Was wuerde denn gescheheen, wenn alles beim alten bliebe ?
Alles bliebe beim alten - Patente auf computer-implementierte
Erfindungen bleiben moeglich.
Insbesondere ist der ffii-Propganda entgegenzutreten, Patente auf
computer-implementierte Erfindungen seien derzeit eigentlich illegal
und die EU-Kommission versuche diesen Zustand post festum zu
legalisieren.
Die Probleme liegen nicht im Bereich der materiellen
Patentierbarkeitsvoraussetzungen (=dort, wo ffii verbissen kaempft),
sondern im Bereich der Wirkungen des Patentes (insbesondere
Schrankenbestimmungen).
Alles schon xmal gesagt und geschrieben worden.
--AHH
--
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