[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
Re: Widerspruchsbescheid BezReg Duesseldorf
- To: Mario Dueck <dueck@gmx.de>
- Subject: Re: Widerspruchsbescheid BezReg Duesseldorf
- From: Heiko Recktenwald <uzs106@ibm.rhrz.uni-bonn.de>
- Date: Tue, 23 Jul 2002 20:23:44 +0200 (CEST)
- cc: debate@lists.fitug.de
- Delivered-To: mailing list debate@lists.fitug.de
- In-Reply-To: <8TKN6OhqCfB@dueck.gmx.de>
- List-Help: <mailto:debate-help@lists.fitug.de>
- List-Id: <debate.lists.fitug.de>
- List-Post: <mailto:debate@lists.fitug.de>
- List-Subscribe: <mailto:debate-subscribe@lists.fitug.de>
- List-Unsubscribe: <mailto:debate-unsubscribe@lists.fitug.de>
- Mailing-List: contact debate-help@lists.fitug.de; run by ezmlm
> http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/
> themenframe?BeitragsID=8229
Nach erster Durchsicht wuerd ich weiterhin behaupten, dass der
Mediendienstestaatsverstrag, um anwendbar zu sein, auch auf Herrn Lauck
anwendbar sein muesste. Das ist er sicher nicht, denn Herr Lauck wohnt in
Amerika. Das weiss auch Herr Buessow, deshalb hat er "hilfsweise" seinen
Bescheid auch auf 14 OBG gestuetzt. 14 OBG ist eine
Ermessensvorschrift. Zum Auswahlermessen finden sich lange Ausfuehrungen,
dazu, ob ueberhaupt eingeschritten werden muss, soweit ersichtlich, nur
folgendes:
<<
Angesichts der oben (s.o.) aufgezeigten Gefahr, die von den
rechtsextremistischen Internet-Angeboten für den demokratischen
Rechtsstaat, den öffentlichen Frieden sowie für die Ge-sundheit und
das Leben Einzelner ausgeht, halte ich Ihre Inanspruchnahme als
Access-Provider für unverzichtbar.
>>
Reicht das ? Hopefully nicht. Klingt eher nach "Ermessensnichtgebrauch".
Denke ausserdem weiterhin, dass die Massnahme unverhaeltnismaessig ist,
nicht weil die angegriffenen Seiten in den USA harmlos sind, es werden
Straftatbestaende verletzt, in .de, wenn auch nicht Mord und Totschlag
usw, dazu wird nicht einmal angestiftet, sondern weil es so viele
gibt. Und im Hinblick darauf sind die Seiten doch verhaeltnismaessig
harmlos. Eine Sperre einzurichten mag zwar kein grosser Akt sein, aber
im Hinblick auf die lange und an sich bewaehrte Praxis des Umgangs mit
solchen auslaendischen Seiten ist die Freiheitseinschraenkung doch nicht
ganz unerheblich. Wo kaemen wir denn hin, wenn ploetzlich alles moegliche,
jeder ftp server mit Doom und was sich die Jugendschuetzer sonst noch
ausdenken, was irgendwem nicht passt, gesperrt werden muesste ?
Jedenfalls ist die Begruendung IMHO trotz vieler Bytes ziemlich duenn.
Zumindest ist der Bescheid IMHO unverhaeltnismaessig und deshalb
rechtswidrig.
Ist Mario a.A. ??
Und, wen betrifft das ueberhaupt noch, wie viele ISPs sperren
bereits freiwillig ?
H.
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de