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Re: Patentlizenz-Massenverfahren (War: Wie JPEG-Bilder wertloswerden)



"Axel H Horns" <horns@ipjur.com> writes:

>> Außerdem ist es heutzutage m.E. nicht
>> möglich, durch die Verbreitung von Quelltext in Deutschland Patente zu
>> verletzten. Insofern existiert das Privileg bereits.
>
> Ich waere mir da nicht so sicher. Stichwort: Mittelbare 
> Patentverletzung.

Es kommt sicherlich darauf an, wie das ganze aufbereitet wird. Wenn
man natürlich die Welt auffordert, die Software zu Produktivzwecken
einzusetzen, dürfte es schwierig werden, Quelltextprivileg hin oder
her.

Wenn aber jemand das lediglich als "proof of concept"
veröffentlicht, sehe ich nicht, warum das nicht zu dem durch die
Patentveröffentlichung initiierten öffentlichen Diskurs beitragen
soll. Der Unterschied zu einem Buch ist dann wahrlich nicht mehr groß
bzw. gar nicht vorhanden, wenn man Literate Programming betreibt.

Abgesehen davon halte ich es für völlig bizarr, daß die Präzisierung
eines Patents verfolgt werden soll. Gerade solche Entwicklungen sollen
doch durch die Patentveröffentlichung angestoßen werden.

> Urteile sind mir aber nicht bekannt. Die Industrie-
> Lobby moechte jedenfalls gerne "Computerprogramprodukt"-Ansprueche a 
> la "Diskette mit darauf aufgespieltem Computerprogramm" haben,

Sie wollen wirklich die Bindung an einen Datenträger?

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