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Re: [FYI] (Fwd) Pressemitteilung Kriminalität im Internet



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>Letztlich geht es bei AN.ON um die Verwirklichung des
>Teledienstedatenschutzgesetzes. Dort heißt es in § 4 Abs. 6 wörtlich:
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>"Der Diensteanbieter hat dem Nutzer die Inanspruchnahme von
>Telediensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu
>ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der
>Nutzer ist über diese Möglichkeiten zu informieren."
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Gibt es denn überhaupt ein Recht auf Anonymität bei interaktiver 
Kommunikation? Das TDDSG dürfte nur einen sehr engen Anwendungsbereich 
haben. Ein allgemeines Recht auf Anonymität kann es gar nicht begründen, 
wenn dies nicht bereits aus dem Recht auf informationelle 
Selbstbestimmung folgt, dh aus Verfassungsrecht. Das TDDSG geht von 
Entgeltlichkeit aus, dh daß niemand seine proprietären Rechner- und 
sonstigen Kapazitäten (wie etwa seine Urheberrechte) für lau zur 
Verfügung stellen muß. Anderenfalls wäre es auch nicht vereinbar mit der 
Eigentumsgarantie, Art. 14 GG. Die meisten Angebote zur Nutzung eigener, 
dem Eigentums- und Vermögensschutz unterliegender Kapazitäten erfolgen 
unentgeldlich, aber eben nicht unentgeltlich. Der Nutzer muß es sich 
gefallen lassen, entweder zur Finanzierung der Bereitstellung der von 
ihm in Anspruch genommenen Kapazitäten Adressat von Werbung zu werden, 
zur inhaltlichen Profilierung der Website beizutragen oder sich ggf. zu 
gedulden, bis andere Nutzer, die diese Bedingungen erfüllen, Kapazitäten 
freimachen.

Zum anderen ist es ein gutes Zeichen, wenn Datenschützer einmal dazu 
aufrufen, nicht in Hysterie zu verfallen.



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