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Arcor verpflichtet ihre Internet-Kunden zu Selbstzensur und liefert ein Kindernet
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- Subject: Arcor verpflichtet ihre Internet-Kunden zu Selbstzensur und liefert ein Kindernet
- From: Martin Schroeder <martin@oneiros.de>
- Date: Tue, 29 Oct 2002 23:36:44 +0100
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Aus den Arcor-AGBs
(http://www.privat.arcor.net/arcor_shop/pdf/arcor_isdn_leistungsbeschreibung_preisliste_agb.pdf):
<quote>
6. Missbrauch
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, [...] keine
Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern,
online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu
verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder
Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks),
die pornographische Schriften im Sinne von §184 StGB oder
jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§1,6,21 des
Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
und Medieninhalte (GjSM) darstellen, die im Sinne von
§§86,131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt
verherrlichen oder verharmlosen, den Krieg verherrlichen, für
eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat
auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten oder sonstige
rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten.
6.3 Der Kunde haftet Arcor für Schden, die durch Verstöße gegen
seine sich aus den Ziffern 6.1 und 6.2 ergebenden Pflichten
entstehen und stellt Arcor von diesbezüglichen Ansprchen
Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn er den Verstoß nicht zu
vertreten hat. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er den
Verstoß nicht zu vertreten hat. Arcor ist berechtigt, den
Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder
sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige
Ankündigung zu sperren.
</quote>
Man lasse sich 6.1 auf der Zunge zergehen: Auch erwachsene
Arcor-Kunden verpflichten sich, keine Fickelbilder, keine
jugendgefährdende Schriften (also auch keine indizierten Filme
über die DSL1500-Flatrate), keine Nazi-Seiten und keine
technische Anleitung zum Bahnverkehr und keine sonstigen "rechts-
und sittenwidrige Inhalte" (wer auch immer das festlegt) zu
beziehen.
Ist sowas legal? Vor Gericht durchsetzbar? Technisch überprüfbar
ist es ja nur begrenzt (man SSL).
Und nach 6.3 liefert Arcor eh' nur die legalen und langweiligen
Teile des Internets.
Gruß
Martin
PS: Die AGBs enthalten keine Festlegung des Gerichtsstands.
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http://www.tm.oneiros.de
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