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[FYI] Landgericht München I verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautomaten



http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.12.02-004/

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Gericht verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautomaten  

Das Landgericht München I hat das öffentliche Aufstellen von Münz-CD-
Brennern, zum Beispiel an Tankstellen und in Fotogeschäften, 
untersagt. Der Vertreiber verstoße damit gegen das Urheberrecht, da 
er die Herstellung von CDs ermögliche und dafür Geld verlange, teilt 
das Gericht mit. Ein in München ansässiger Tonträgerhersteller hatte 
gegen öffentliche CD-Kopierer eine Einstweilige Verfügung auf 
Unterlassung des Vertriebs verfügt, sofern nicht ein deutlicher 
Hinweis beigefügt sei, dass das Aufstellen des Gerätes zum Zweck 
entgeltlicher Nutzung durch Dritte unzulässig ist. Diese Verfügung 
wurde nun durch ein Urteil (Az. 7 O 18271/02) bestätigt. Die Namen 
des Klägers und des Beklagten teilt das Gericht nicht mit.  

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