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heise online: Oberster US-Gerichtshof bestaetigt verlaengerte Copyright-Fristen



Heil den Copyrightfaschisten!

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Oberster US-Gerichtshof bestätigt verlängerte Copyright-Fristen

Der US-amerikanische Supreme Court[1] hat die Verlängerung der
Copyright-Fristen für künstlerische Werke bei Einzelpersonen von 50 auf
70
Jahre nach dem Ableben des Urhebers und auf 95 Jahre für Firmen
bestätigt.
Der so genannte Sonny Bono Copyright Extension Term Act[2] des
US-Kongress
von 1998 sei nicht verfassungswidrig. Diese Entscheidung hatte sich
bereits
im Oktober angedeutet[3], als der Supreme Court die Verlängerung der
Copyright-Fristen zwar kritisiert, aber keinen Verstoß gegen das Recht
auf
freie Meinungsäußerung gesehen hatte. 

 Die Entscheidung der neun Richter ist aber nicht einhellig, es gibt
zwei
abweichende Meinungen. Richter Stephen Breyer schreibt in seiner
Stellungnahme[4], die Verlängerung -- die längste seit Bestehen der USA
--
habe ökonomisch den Effekt, dass das Urheberrecht praktisch ewig
bestehe.
Er stützt damit die Argumentation des Klägers Larry Lessig[5], der mit
seiner Klage erreichen wollte, dass der Kongress die Fristen künftig
nicht
mehr ohne weiteres verlängern dürfte. Der Richter John Paul Stevens
meint[6], wenn der Kongress nicht die Patent-Fristen verlängere, dürfe
er
auch nicht die Copyright-Fristen verlängern.

 Das oberste Gericht der USA hatte die Klage des Rechtsprofessors Larry
Lessig und von Eric Eldred, Betreiber eines Internet-Archivs von
urheberrechtsfreien Schriften, seit Oktober 2002 behandelt[7]. Lessing
und
Eldred sind der Meinung, der US-Kongress sei bei der Verlängerung der
Fristen zu weit gegangen; er habe lediglich Wirtschaftsinteressen
entsprechen wollen und dabei das öffentliche Interesse missachtet. Falls
der Supreme Court der Klage entsprochen hätte, wäre unter anderem das
Urheberrecht des Disney-Konzerns an der frühesten Version der Figur
Mickymaus ("Steamboat Willie") in diesem Jahr ausgelaufen. Diese Figur
und
viele andere Werke hätten dann frei zum Beispiel im Internet
veröffentlicht
oder verwendet werden können. (anw[8]/c't)

URL dieses Artikels:
 http://www.heise.de/newsticker/data/anw-15.01.03-006/

Links in diesem Artikel:
 [1] http://www.supremecourtus.gov/
 [2] http://www.techlawjournal.com/courts/eldritch/pl105-298.htm
 [3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.10.02-001/
 [4] http://cyberlaw.stanford.edu/lessig/blog/archives/01-618d1.pdf
 [5]
http://cyberlaw.stanford.edu/lessig/blog/archives/2003_01.shtml#000860
 [6] http://cyberlaw.stanford.edu/lessig/blog/archives/01-618d.pdf
 [7] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-07.10.02-005/
 [8] mailto:anw@ct.heise.de

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