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Re: VISA PIN Verfahren unsicher?



Am  Thursday 06 February 2003 11:31,  Rigo Wenning said:
> Mein letzter Stand war, dass der Kunde nur bei _groben_ Verletzungen der
> Sorgfaltspflicht haftet. (z.B. Pin auf die Karte geritzt, sehr späte
> Meldung/Sperrung etc)
>
> Aber wie die AGB derzeit aussehen, weiss ich nicht...

Eher schlecht, wie es scheint.
Meiner Mom wurde im Urlaub in Österreich die EC-Karte (samt kompletter 
Einkaufstasche) gestohlen, sie ist dem Dieb noch hinterhergelaufen, konnte 
ihn aber, da er auf einem kleinen Mofa zuckelte, nicht mehr erreichen.
:-(

Obwohl sie  mich gleich anrief und ich die Karte sperren ließ, wurden zwei 
Abhebungen getätigt. (Eine Anzeige gegen Unbekannt erfolgte, die Karte wurde 
später  eingezogen, allerdings waren eben bis dahin schon die Abhebungen 
erfolgt, Videoaufnahmen des Täters brachten übrigens keinerlei Hinweise)
Einen Zettel mit der PIN hatte sie definitiv *nicht* dabei (der Zettel lag 
brav zuhause, wie es sich gehört).
Die zweite Abhebung wurde eine halbe Stunde "nach" dem Anruf bei der Hotline 
und dem Anruf bei der betreffenden Bank getätigt, dennoch hat sich die Bank 
erst nach einem recht langwierigen und unschönen Streit dann "kulanterweise" 
bereit erklärt, wenigstens einen Betrag zurück zu erstatten.
Sprich: die Karte wurde erst mit Verspätung gesperrt, dennoch hieß es, dass 
man den Betrag nicht erstattet.

Der zweite Betrag - dort wurde die Abhebung kurz bevor die Bank die Nachricht 
bekam getätigt, wurde nicht zurück erstattet.
Es wurde, so die Bank, prinzipiell davon ausgegangen, dass sie die PIN 
irgendwo in der Tasche etc. notiert hatte - Zitat "sonst hätte man ja wohl 
nicht so schnell Geld abheben können"

Twister

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