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Re: [FYI] Serienmail aus Mainz ..



> > Im Hinblick aufs Polizeirecht gibts den Unterschied nicht. Da zaehlt nur
> > der Erfolg. 
> 
> H., es hat aber seine natürliche Grenze an den Grenzen und ist im Lichte
> der Grundrechte auszulegen, da es ansonsten uferlos wäre.

Es muss vor allem verhaeltnismaessig sein, .."Verwaltungsrecht besteht",  
und sicher auch beleuchtet, klar, "verbotenes Feindradio", aber so strikt 
trennen wie im Medienrecht, Aufsicht nur ueber inlaendische
Sender usw, kann man nicht. Otto Schily, pars pro toto, kann doch nicht
sagen, ihm seien die Haende gebunden. Wenn da, etwas uebertrieben, aus
Holland deutsche Lokomotivfuehrer ermordet werden. Den Fall find ich ja
noch immer gut. So wie ich noch immer ein Fan von Muenchen I bin, auch
wenn es sicher gute Gruende fuer Muenchen II gab, die eigentlichen
Probleme, das deutsche Legalitaetsprinzip (auch wenn der Schwerpunkt im
Ausland liegt, Mittaeterschaft eines Deutschen, der gleichsam als Geisel
genommen wurde, statt mal bei deutschen Unis anzufangen, oder auch
nicht) usw, lagen woanders. Waere man lege artis vorgegangen, haette Somm
begnadigt werden muessen. Dafuer musste er natuerlich erst rechtskraeftig
verurteilt werden usw...o seeliger Beckstein und Co.

Sicher hat das Polizeirecht seine Grenzen, die sind aber in der Praxis
nicht so ganz klar und Inland war es im Lokomotivfuehrerfall schon. Anders
im Fall Lopez, da war es aber nicht die deutsche Polizei.


Well, IMHO,

Gruss,

H.



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