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Re: [FYI] [OT] Mackenroth (DRB): "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können ..."



On 2003-02-23 00:44:27 +0100, Joerg-Olaf Schaefers wrote:
> Grundsaetzlich schon, Frage ist halt (Ist sie es hier wirklich?),
> ob und in welcher Form "Gewalt" zulaessig sein kann, um ein ande-
> res (hoeheres) Rechtsgut zu retten [1], konkret das Leben des ent-
> fuehrten Kindes.

Das reicht nicht. IIRC braucht man Notwehr bei den Verhörbeamten;
die hat man aber praktisch nur bei größeren terroristischen
Bedrohungen (bspw. Atombombe irgendwo in Mainhatten). Und auch
dann ist es eine eigene Entscheidung der Verhörenden (die sich
danach vor Gericht verantworten müssen). Auf keinen Fall kann
sowas angeordnet werden. Aber IANAL.

Gruß
    Martin
-- 
             http://www.tm.oneiros.de/calendar/2003/

-- 
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