[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Neues JuSchG und Internet/Versandhandel?



Hallo Liste,

im ja nun bald gueltigen JuSchG bin ich auf eine Begriffsbestimmung
gestossen, die mir doch etwas Kopfzerbrechen bereitet:

--snip-- http://www.artikel5.de/gesetze/juschg.html

                                 § 1
                         Begriffsbestimmungen

[..]

(4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche
Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch
Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt
zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder
sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder
und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.

..
--snap--

Ist das nun ein "und/oder", oder ein "oder/oder"? Bedeutet das gar,
dass der Versand von "FSK18"-Material an Endkunden ab April moeglich
ist, wenn entsprechende Sicherungsmaßnahmen (die noch zu definieren
waeren[0]) vorgeschaltet sind? Oder habe ich gar elementare Dinge
uebersehen/falsch verstanden (was beim neuen JuSchG, vor allem in
Verbindung mit dem ebenfalls neuen JMStV, ja leicht passieren kann)?


Das Thema ist ja fuer Bestellungen ueber Internet oder auch den The-
menkomplex Internetsperren nun nicht ganz uninteressant. Abgesehen
vom bisher ueblichen Weg "Bestellung ueber Internet, Lieferung per
Post", gibt ja auch noch die Mindermeinung? schon bei Angeboten im
Netz wuerde es sich um Versandhandel handeln[1]. Oder die evtl. ent-
stehende Begehrlichkeit deutsche Netznutzer durch Sperrungsverfue-
gungen vor Anbietern "boeser Dinge" (DVDs, ..) zu schuetzen ..

Kommentare?

MfG
 Olaf

[0] Bei Jugendschutz.net gibt es ein paar "Empfehlungen"[2], auch wenn
es ein aktuelles Urteil gibt, das in eine andere Richtung geht[3]. Al-
lerdings wuerde ich davon ausgehen, dass sich die Position von Jugend-
schutz.net (die ich, was die Bewertung von AVS angeht, ausnahmsweise
mal teile .. ,) mittelfristig durchsetzen wird[4]. js.net soll ja auch
nach dem JMStV[5] die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) unter-
stuetzen.

[1] http://www.jugendschutz.net/AVS-Versandhandel.html

> (Ausweiskopie? Bestellung über Kreditkarte?) ... eine 100% 
> Sicherheit kann es ja nie geben ...

Die Pruefung und Anerkennung soll nach § 16 JMStV Aufgabe der KJM
werden[6]

[2] http://www.jugendschutz.net/GeschlBenutzergruppen.html f
[3] http://www.heise.de/newsticker/data/anw-04.03.03-007/

    (Wobei ich reine Perso-ID-Verfahren selber fuer untauglich halte.)

[4] Auch wenn sie dann an der Realitaet scheitern duerfte. Ob im Aus-
land ansaessige Anbieter ein AVS nach deutscher Norm vorschalten, darf
doch mehr als bezweifelt werden. Ob man dann im grossen Stil
Sperrungsverfuegungen erlassen wird, wird sich noch zeigen ..

[5] http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p18
[6] http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p16



-- 
"Im Feld richtiger Name kannst du zusätzliche Informationen über dich
eingeben, z.B. Ich mag Pferde und Elefanten oder Mein Hobbys sind
Adventure-Spiele, Fußball und Radfahren." ("Anleitung" zu HT-IRC)









































































-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de