[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Thomas Hafner <th-fitug-debate@square.de> zitierte:

> Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis

Das ist muß gar nicht mal so schlecht sein.

Nur daß es im vorliegenden Fall wohl kaum Verbindungslogs waren,
sondern Aufzeichnungen über das IP-Transfervolumen. Bei einem gewissen
Hersteller ist es leider nicht trivial, die Volumenerfassung robust
vorzunehmen. Sampled NetFlow Accounting ("wir schauen uns nur jedes
zehntausendste Paket an") ist streckenweise doch recht gewagt, da m.W.
nicht mal dokumentiert ist, wie die Pakete von den Routern ausgewählt
werden; dazu kommen evtl. noch Sachen wie fehlende Interface-Zuordnung
und andere Gemeinheiten. Es gibt sogar Berichte von Leuten, die damit
tatsächlich Probleme haben (d.h. das Accounting läuft nicht exakt).

Wenn es um klassisches Accounting, z.B. an einem Switchport geht, bei
dem wirklich die Bytes gezählt werden, kann ich die Entscheidung (in
der geschilderten Form) nicht so ganz nachvollziehen.

--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de