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Re: [FYI] Gericht sieht Verbindungslogs nicht als Beweis



Kristian Koehntopp:
> On Tue, Apr 08, 2003 at 09:42:31AM +0200, Gert Doering wrote:
> > Wir reden ueber zwei verschiedene Probleme:
> >
> > - [ nicht eigenes Verschulden, nicht unter eigener Kontrolle, auch
>
>       wenn der Kunde sich bemüht ]
>
> > - [ eigenes Verschulden, das der Kunde hätte vermeiden können, wenn
>
>       er es nur gewollt hätte ]
>
> Und wieder nix ungewöhnliches, sondern alles ist genau wie in der
> wirklichen Welt.

Du hast da was übersehen - die Fälle unterschieden sich nicht im Verschulden, 
wer zum Zombie wird hat normalerweise genauso fahrlässig gehandelt wie der 
welcher Warez-Umschlagplatz wird. Nur trifft es im letzteren Fall den 
Verursacher, im ersten einen unschuldigen Dritten. Man könnte also soweit 
gehen und sagen daß im letzteren Fall kein Ordnungsbedarf besteht da sich 
dieses selber regelt, im ersten Fall allerdings was zu tun ist.
Der beste Vergleich welcher mir einfällt sind "wilde" Müllkippen. Wenn der 
Pröpper irgendwo 30 kg Hausmüll in freier Wildbahn entsorgt dann ist dies 
unschön aber kein wirkliches Problem. Wenn dies allerdings viele tun dann 
wird es häßlich. Daher sind in dem Fall iirc recht hohe Strafen vorgesehen, 
welche der "Leichte" des Vergehens eigentlich nicht angemessen sind.

Dietz

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