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Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



Hi,
 
> Immerhin gibt es (gab es im Dezember und das ist wohl kaum geaendert)
> ausdrueckliche Regelungen darueber, dass die Umgehung nicht strafbar ist,
> sofern es fuer den eigenen usw Gebrauch gemacht wird, ausserdem ist das
> Verbreiten jener Software in den gleichen Kreisen ausdruecklich keine
> Ordnungswidrigkeit.
> Und beim Recht auf eine Privatkopie wird nicht danach unterschieden, ob
> sie mit oder ohne Umgehung hergestellt wurde.
> Klingt unlogisch ...

Was bei all diesen Diskussionen immer vergessen wird, ist die Tatsache, 
dass der Gesetzgeber ausdrücklich nicht in die privaten Wohnstuben
blickt.
--> Wenn Mensch zuhause unter Umgehung irgendwelcher Schutzmassnahmen
oder
sonstwie eine Kopie brutzelt, interessiert das niemanden. Auch wenn
Privat-
Personen irgendwelche Verfahren diskutieren oder Software zum Rippen
entwickeln, juckt das nicht.

Erst wenn die Progamme/Verfahren oeffentlich gemacht oder die CD-Kopien 
auf dem Flohmarkt feilgeboten werden, greift das Gesetz - und dann wird
man nicht nur fuer's Kopieren verknackt. Das ist die Logik dahinter.

Gruesse, Juergen

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