[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: SpOn: Kopierschutz darf nicht umgangen werden



Mit dem Umgehungsschutz wird praktisch auch das Bibliotheken-Privileg
ausgehebelt. Damit werden wir nicht in eine Wissens- und/oder
Informationsgesellschaft eintreten, sondern die Gesellschaft wird Wissen
verlieren. Zurück ins Mittelalter wird es wohl nicht führen, es wird
aber den derzeitigen Fortschritt spürbar verlangsamen. 

Darin kann man auch was positives sehen. Vielleicht kommen dann die
Politiker und Gerichte auch wieder mit. 

Früher sagten Politiker, es werde in Zukunft die Unterscheidung sein,
wer einen Videorekorder hat und wer einen PC. Es geht zukünftig wohl
eher darum, wer mit immer neuen P2P-Systemen umgehen kann und wer nicht. 

Gruss

Rigo
P.S. es wundert mich, dass man in der Diskussion nix von den
Bibliotheken gehört hat.

On Tue, Apr 15, 2003 at 12:53:14PM +0200, Thomas Stadler wrote:
> Am 15 Apr 2003 um 10:57 hat Heiko Recktenwald geschrieben:
> > Du meinst, dass dann die Umgehung auch in die3sem Fall strafbar wird?
> > Das kann ich mir absolut nicht vorstellen. Vor allem nach diesem
> > dilletantischen Bundesratspapier.
> 
> Die Musikindustrie moechte die vollstaendige Streichung von § 53 UrhG. Nur 
> weil man das momentan nicht durchsetzen konnte, heisst das nicht, dass die 
> Forderung aufgegeben wird.
> 

--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de