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[FYI] Die rechtlich geschützte Kopierschutz-Gesellschaft
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Die rechtlich geschützte Kopierschutz-Gesellschaft
Stefan Krempl 17.04.2003
Das Urheberrecht mausert sich zum gordischen Knoten der digitalen
Welt und zum Lackmustest für die Reformfähigkeit von Medienwirtschaft
und Politik
Ein kleiner Passus dürfte in den nächsten Jahren hierzulande die CD
und DVD brennende Gesellschaft und die Anwälte der Medienindustrie
umtreiben. Er bildet den Kern des neuen Urheberrechts, das der
Bundestag am vergangenen Freitag nach einer gut halbjährigen Debatte
und einem weiteren halben Jahr Vorspiel auf Ministerialebene
verabschiedet hatte.
Hier soll er zunächst in seiner ganzen manieristischen Schönheit
wiedergegeben werden (auch Gesetzesnormen kommt in Zukunft unter
Umständen zwar ein Urheber- und Verwertungsrecht zu, aber ein Zitat
im Rahmen eines die tagesaktuellen politischen Entwicklungen
kommentierenden Pressetextes dürfte selbst nach Inkrafttreten der
neuen Normen noch in Frage kommen):
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz
geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten
Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht
umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen
nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu
einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu
ermöglichen.
So lautet Absatz 1 des neu ins Urheberrechtsgesetz aufgenommenen
Paragraphen 95 a, der den Abgeordneten anscheinend so gut gefiel,
dass sie ihn gänzlich unverändert zum Entwurf des Bundeskabinetts
passieren ließen.
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