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Re: Spam



* Gert Doering wrote:
> Der Punkt ist: wenn mit dem Auto M-XY 1234 etwas angestellt wird, gibt
> es einen Anhaltspunkt, um den Verursacher zu finden.  Die erste Anlauf-
> stelle ist der Halter, der einem im Zweifel den Verursacher liefert,
> oder andernfalls etwas genauer begutachtet wird.

Vorgabe.

> Bei einer Straftat mit der IP 1.2.3.4 sollte analog dazu auch der Halter
> (= der Vertrags-Ansprechpartner des Accounts beim ISP) ermittelbar sein.
>
> Das sagt auch hier nichts ueber die *Person* aus, die verantwortlich war,
> gibt aber genug Anhaltspunkte, um das weiter zu verfolgen.

Ziel.

Bei einer syntaktischen Korrelation der Aussagen wird es folgende
Entsprechungen geben:
  Kennzeichen         IP
  Halter	      Nutzer der IP
  Meldestelle	      LIR (Adressvergabestelle für IPs)
  privater PKW	      feste IP
  Mietwagen	      dynamische IP

Kurz: Du bist damit einverstanden, daß bei dynamischen IP Adressen der
Autoverleih herauszubekommen ist. Wie der dann seine Kunden zeitmäßig aufs
Fahrzeug zuordnet ist sein Problem. Es geht nur darum, daß nicht jeder
Hanswurst jederzeit beliebig lange rückwirkend an die Zuordnungsdaten
herankommt.

Allerdings: Braucht ein Autoverleih wirklich die Zuordnung rückwirkend?

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