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Re: Datenschutz: Anzeige gegen T-Online



* Kai Raven wrote:
> wie ich schon mal sagte, ISP's die Logs benötigen, um Angriffe aufklären
> und verhindern zu können, sollten schon auch selbst Logs aufbewahren
> dürfen, aber nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Zeitdauer, es
> waren ja schon einige Zeiträume im Gespräch - ich glaube bei allen
> Nennungen kommt man auf eine Zeitdauer von ca. 4 Wochen.

Vier Wochen sind ok, wobei ich eine Woche bevorzuge für den Regelbetrieb.

> Ansonsten ist ja die eigentliche Praxis - BKA Mensch geht zum
> Staatsanwalt, dann richterliche Anordnung OK, nur scheint wie die
> Telefonabhörgeschichten um die Bielefelder Studie zu zeigen, dass die
> Kontrollfunktion von Staatsanwalt + Richter fast völlig zu versagen,

Es gibt keine Kontrollfunktion. Es gibt keine Nachbearbeitung von
Genehmigungen.

>> b) Wie lange soll bis zum einfrieren bzuw. zu nem richterlichen
>> Einfrierbeschluss vergehen dürfen.

Weniger schwierig, weil der Anfragende meist sofort dazusagt, wann der
Beschluß nachgereicht werden wird.

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