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[FYI] Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen ...



http://ted.publications.eu.int/static/doccur/de/de/87569-2003.htm

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B-Brüssel: Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen um die Aufnahme in 
Listen mit Dienstleistungserbringern für Evaluation und Überprüfung 
im Rahmen des Aktionsplans für ein sichereres Internet  

2003/S 98-087569

Europäische Kommission, B-Brüssel.
1.

Der Aktionsplan für ein sichereres Internet befasst sich mit 
illegalem und schädlichem Inhalt im Internet.

Die Europäische Kommission hat eine Verlängerung des ursprünglichen 
Vierjahresplans (1999-2002) um zwei Jahre (2003-2004) vorgeschlagen 
[Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlamentes und des 
Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen 
Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung 
des Internets durch Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in 
globalen Netzen. ABl. L 33 6.2.1999, S. 1]. Die Veröffentlichung im 
Amtsblatt nach der Annahme durch das Europäische Parlament und den 
Rat erfolgt voraussichtlich im Mai 2003. Das Arbeitsprogramm wird 
unmittelbar danach angenommen, und die Veröffentlichung der 
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Mitte Juni 2003 
geplant.

Die Generaldirektion Informationsgesellschaft der Europäischen 
Kommission ruft zur Abgabe von Bewerbungen auf, und zwar mit dem Ziel 
der Erstellung von Listen für die Bereitstellung von Dienstleistungen 
betreffend Unterstützung bei der fachlichen Bewertung von Vorschlägen 
und der Überprüfung von Projekten.

Der Aktionsplan für ein sichereres Internet besteht aus 4 
wesentlichen Aktionsbereichen:

- Schaffung einer sichereren Umgebung (Einrichtung eines europäischen 
Hotline-Netzes und Förderung der Selbstregulierung und von 
Verhaltensregeln);

- Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen;

- Steigerung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung des 
Internets;

- Programmunterstützung.
2.

Die Bewerber, die von der Kommission für die Aufnahme in die 
Expertengruppen ausgewählt wurden, müssen die im Folgenden genannten 
Aufgaben erledigen:

a) Technische Hilfe bei der Bewertung von Vorschlägen, die als 
Reaktion auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 
eingingen, die im Kontext des Aktionsplans für ein sichereres 
Internet veröffentlicht wurden, und zwar gemäß den Angaben unter 
Ziffer 1.

Die Evaluatoren sollen die Kommission bei der Bewertung der 
Vorschläge auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in den 
Aufforderungen und in den entsprechenden Begleit-
Informationsunterlagen spezifiziert werden, unterstützen. Die 
Bewertung soll auf einer streng vertraulichen Grundlage durchgeführt 
werden. Den Personen, die Vorschläge eingereicht haben, werden 
seitens der Kommission keine Informationen über die Evaluatoren, die 
ihren Vorschlag beurteilt haben, zur Verfügung gestellt.

b) Technische Unterstützung bei der Überprüfung von Projekten, die im 
Rahmen des Programms "Aktionsplan für ein sichereres Internet" 
unterstützt werden. Es können Überprüfungen erforderlich sein, anhand 
derer die Resultate solcher Projekte überprüft werden können und 
beurteilt werden kann, inwieweit die Programmziele erreicht wurden. 
Diese Überprüfungen werden von unabhängigen Experten durchgeführt, 
die auf der Grundlage ihres allgemein anerkannten Fachwissens und 
ihrer entsprechenden Leistungsfähigkeit ausgewählt werden.

Die Bewertungs- und Überprüfungsarbeit beinhaltet die Ausarbeitung 
von Empfehlungen zur Art und Weise, wie das Programm und die Projekte 
auf die bestmögliche Erreichung der Ziele ausgerichtet werden können.

Ort der Erbringung der Dienstleistung ist in der Regel Luxemburg. 
Gegebenenfalls kann der Besuch besonderer Orte vorgesehen werden.

Bewerber, die bereits in die Experten-Listen für die Umsetzung 
anderer Gemeinschaftsprogramme aufgenommen wurden und an dieser 
Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen sich erneut bewerben.
3.

Anforderungen:

Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union dürfen 
sich bewerben. Staatsangehörige der EU-Beitrittsländer, der EWR-
Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein und Staatsangehörige von 
Bulgarien, Rumänien und der Türkei dürfen sich bewerben. Ihre 
Bewerbungen werden gemäß den spezifischen Vereinbarungen betreffend 
eine Beteiligung des Landes am Aktionsplan für ein sichereres 
Internet verwendet. Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Staaten 
sind zugelassen, werden aber nur im Bedarfsfall verwendet.

Die Bewerber müssen Folgendes leisten:

- einen Universitätsabschluss oder eine berufliche Qualifikation in 
einem relevanten Sachgebiet nachweisen;

- eine maßgebliche Leistungsfähigkeit in einem oder mehreren der 
angesprochenen Themenbereiche oder den durchzuführenden Maßnahmen in 
den unter Ziffer 1 genannten Bereichen nachweisen;

- Angaben zu einer möglichen Beteiligung an zukünftigen Vorschlägen 
oder laufenden Projekten des Aktionsplan für ein sichereres Internet 
machen, um sämtliche Interessenkonflikte zu vermeiden;

- Zugang zu elektronischen Mitteilungs-Übermittlungssystemen und 
Websites haben.
4.

Bewerbungen müssen gemäß dem unten genannten Verfahren eingereicht 
werden.

Das Bewerbungsformular beinhaltet einen Lebenslauf, dessen Form 
einzuhalten ist. Das Bewerbungsformular, das Modell für den 
Lebenslauf und ein detailliertes Informationspaket sind über die 
folgende Website erhältlich: http://europa.eu.int/iap.

Die Bewerbung ist in einer der Amtssprachen der Europäischen Union 
anzufertigen und bei der folgenden Stelle einzureichen:

Europäische Kommission, GD Informationsgesellschaft E-4, "Safer 
Internet experts", EUFO 1194, L-2920 Luxemburg

- entweder per Einschreiben mit Empfangsbescheinigung;

- oder per privatem Kuriedienst bzw. persönlicher Übergabe gegen eine 
Empfangsbescheinigung.

Die Umschläge sind mit folgendem Vermerk zu versehen: "Safer Internet 
expert application". Eine Kopie der Bewerbung muss außerdem per E-
Mail geschickt werden; nur per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden 
jedoch nicht akzeptiert.

Anfragen sind an die oben genannte Anschrift oder an folgende 
Faxnummer zu senden: (352) 43 01-340 79, E-Mail: iap@cec.eu.int.
5.

Bewerbungen betreffend die vorliegende Aufforderung zur Abgabe von 
Bewerbungen um Aufnahme in die Expertenlisten können ab dem Zeitpunkt 
der Veröffentlichung während eines Zeitraums von 2 Jahren eingereicht 
werden. Die aus der vorliegenden Aufforderung zur Abgabe von 
Bewerbungen resultierende Liste wird ausschließlich für die unter 
Ziffer 2 genannten Aufgaben verwendet, die sich auf den Aktionsplan 
für ein sichereres Internet oder seinen Nachfolger und/oder Spin-off-
Aktivitäten beziehen und bleibt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung 
der Aufforderung 3 Jahre lang gültig, abhängig von der Genehmigung 
der vorgeschlagenen Verlängerung des Aktionsplans für ein sichereres 
Internet durch das Europäische Parlament und den Rat.

Die Kommission stellt sicher, dass die Auswahlverfahren in einer 
ausgewogenen Art und Weise erfolgen und garantiert eine adäquate 
Kombination aus Erfahrung und neuen Kompetenzen, ebenso eine 
angemessene Rotation der Experten. Sie berücksichtigt den 
geographischen Ursprung und beruflichen Hintergrund der Bewerber. Ein 
weiteres Ziel der Kommission ist eine ausgewogene Teilnahme von 
Frauen und Männern.
6.

Die ausgewählten Experten müssen eine Erklärung unterzeichnen, mit 
der bescheinigt wird, dass kein Interessenkonflikt zwischen der 
Arbeit, für die sie ausgewählt wurden, und den Stellen, die sie 
innehaben, besteht. Während der gesamten Leistungserbringung müssen 
sie einen angemessenen Pflichteifer zeigen und die Vertraulichkeit 
der Informationen und Unterlagen bewahren, die ihnen während des 
Verfahrens zur Kenntnis gebracht werden.
7.

Experten, die sich einverstanden erklären, die Kommission zu 
unterstützen, erhalten eine Mitteilung über die Beauftragung, 
aufgrund der sie Anspruch auf einen Pauschalbetrag pro Arbeitstag 
gemäß dem zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der vorgenannten 
Mitteilung gültigen Tarif erheben können. Ihre Reise- und 
Verpflegungskosten werden auf der Grundlage der bei der Kommission 
geltenden Bestimmungen erstattet. Die Vereinbarung erfolgt zwischen 
dem Experten und der Kommission. Wird der Experte von einer 
Einrichtung/einem Unternehmen beschäftigt, ist der Experte dafür 
verantwortlich, eine besondere Abmachung bezüglich des letztendlichen 
Zahlungsempfängers zu treffen; die Kommission wird bei dieser 
Vereinbarung nicht intervenieren. Die Experten werden aufgefordert, 
sich zur Einhaltung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften 
(einschließlich Steuer- und Mehrwertsteuergesetzgebung) in Bezug auf 
sämtliche Zahlungen, die sie von der Kommission erhalten, und in 
Bezug auf Angelegenheiten betreffend die Sozialversicherung und 
arbeitsrechtliche Bestimmungen zu verpflichten. Auf Antrag einer 
zuständigen nationalen Behörde kann die Kommission sie über jegliche 
Zahlungen, die für die Ausführung der dem Experten übertragenen 
Aufgaben geleistet wurden, informieren.

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