[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]
[FYI] Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen ...
http://ted.publications.eu.int/static/doccur/de/de/87569-2003.htm
------------------------------ CUT ------------------------------
B-Brüssel: Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen um die Aufnahme in
Listen mit Dienstleistungserbringern für Evaluation und Überprüfung
im Rahmen des Aktionsplans für ein sichereres Internet
2003/S 98-087569
Europäische Kommission, B-Brüssel.
1.
Der Aktionsplan für ein sichereres Internet befasst sich mit
illegalem und schädlichem Inhalt im Internet.
Die Europäische Kommission hat eine Verlängerung des ursprünglichen
Vierjahresplans (1999-2002) um zwei Jahre (2003-2004) vorgeschlagen
[Entscheidung Nr. 276/1999/EG des Europäischen Parlamentes und des
Rates vom 25. Januar 1999 über die Annahme eines mehrjährigen
Aktionsplans der Gemeinschaft zur Förderung einer sicheren Nutzung
des Internets durch Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte in
globalen Netzen. ABl. L 33 6.2.1999, S. 1]. Die Veröffentlichung im
Amtsblatt nach der Annahme durch das Europäische Parlament und den
Rat erfolgt voraussichtlich im Mai 2003. Das Arbeitsprogramm wird
unmittelbar danach angenommen, und die Veröffentlichung der
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist für Mitte Juni 2003
geplant.
Die Generaldirektion Informationsgesellschaft der Europäischen
Kommission ruft zur Abgabe von Bewerbungen auf, und zwar mit dem Ziel
der Erstellung von Listen für die Bereitstellung von Dienstleistungen
betreffend Unterstützung bei der fachlichen Bewertung von Vorschlägen
und der Überprüfung von Projekten.
Der Aktionsplan für ein sichereres Internet besteht aus 4
wesentlichen Aktionsbereichen:
- Schaffung einer sichereren Umgebung (Einrichtung eines europäischen
Hotline-Netzes und Förderung der Selbstregulierung und von
Verhaltensregeln);
- Entwicklung von Filter- und Bewertungssystemen;
- Steigerung des Bewusstseins für eine sicherere Nutzung des
Internets;
- Programmunterstützung.
2.
Die Bewerber, die von der Kommission für die Aufnahme in die
Expertengruppen ausgewählt wurden, müssen die im Folgenden genannten
Aufgaben erledigen:
a) Technische Hilfe bei der Bewertung von Vorschlägen, die als
Reaktion auf die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
eingingen, die im Kontext des Aktionsplans für ein sichereres
Internet veröffentlicht wurden, und zwar gemäß den Angaben unter
Ziffer 1.
Die Evaluatoren sollen die Kommission bei der Bewertung der
Vorschläge auf der Grundlage der Bewertungskriterien, die in den
Aufforderungen und in den entsprechenden Begleit-
Informationsunterlagen spezifiziert werden, unterstützen. Die
Bewertung soll auf einer streng vertraulichen Grundlage durchgeführt
werden. Den Personen, die Vorschläge eingereicht haben, werden
seitens der Kommission keine Informationen über die Evaluatoren, die
ihren Vorschlag beurteilt haben, zur Verfügung gestellt.
b) Technische Unterstützung bei der Überprüfung von Projekten, die im
Rahmen des Programms "Aktionsplan für ein sichereres Internet"
unterstützt werden. Es können Überprüfungen erforderlich sein, anhand
derer die Resultate solcher Projekte überprüft werden können und
beurteilt werden kann, inwieweit die Programmziele erreicht wurden.
Diese Überprüfungen werden von unabhängigen Experten durchgeführt,
die auf der Grundlage ihres allgemein anerkannten Fachwissens und
ihrer entsprechenden Leistungsfähigkeit ausgewählt werden.
Die Bewertungs- und Überprüfungsarbeit beinhaltet die Ausarbeitung
von Empfehlungen zur Art und Weise, wie das Programm und die Projekte
auf die bestmögliche Erreichung der Ziele ausgerichtet werden können.
Ort der Erbringung der Dienstleistung ist in der Regel Luxemburg.
Gegebenenfalls kann der Besuch besonderer Orte vorgesehen werden.
Bewerber, die bereits in die Experten-Listen für die Umsetzung
anderer Gemeinschaftsprogramme aufgenommen wurden und an dieser
Ausschreibung teilnehmen möchten, müssen sich erneut bewerben.
3.
Anforderungen:
Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union dürfen
sich bewerben. Staatsangehörige der EU-Beitrittsländer, der EWR-
Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein und Staatsangehörige von
Bulgarien, Rumänien und der Türkei dürfen sich bewerben. Ihre
Bewerbungen werden gemäß den spezifischen Vereinbarungen betreffend
eine Beteiligung des Landes am Aktionsplan für ein sichereres
Internet verwendet. Bewerbungen von Staatsangehörigen anderer Staaten
sind zugelassen, werden aber nur im Bedarfsfall verwendet.
Die Bewerber müssen Folgendes leisten:
- einen Universitätsabschluss oder eine berufliche Qualifikation in
einem relevanten Sachgebiet nachweisen;
- eine maßgebliche Leistungsfähigkeit in einem oder mehreren der
angesprochenen Themenbereiche oder den durchzuführenden Maßnahmen in
den unter Ziffer 1 genannten Bereichen nachweisen;
- Angaben zu einer möglichen Beteiligung an zukünftigen Vorschlägen
oder laufenden Projekten des Aktionsplan für ein sichereres Internet
machen, um sämtliche Interessenkonflikte zu vermeiden;
- Zugang zu elektronischen Mitteilungs-Übermittlungssystemen und
Websites haben.
4.
Bewerbungen müssen gemäß dem unten genannten Verfahren eingereicht
werden.
Das Bewerbungsformular beinhaltet einen Lebenslauf, dessen Form
einzuhalten ist. Das Bewerbungsformular, das Modell für den
Lebenslauf und ein detailliertes Informationspaket sind über die
folgende Website erhältlich: http://europa.eu.int/iap.
Die Bewerbung ist in einer der Amtssprachen der Europäischen Union
anzufertigen und bei der folgenden Stelle einzureichen:
Europäische Kommission, GD Informationsgesellschaft E-4, "Safer
Internet experts", EUFO 1194, L-2920 Luxemburg
- entweder per Einschreiben mit Empfangsbescheinigung;
- oder per privatem Kuriedienst bzw. persönlicher Übergabe gegen eine
Empfangsbescheinigung.
Die Umschläge sind mit folgendem Vermerk zu versehen: "Safer Internet
expert application". Eine Kopie der Bewerbung muss außerdem per E-
Mail geschickt werden; nur per E-Mail eingereichte Bewerbungen werden
jedoch nicht akzeptiert.
Anfragen sind an die oben genannte Anschrift oder an folgende
Faxnummer zu senden: (352) 43 01-340 79, E-Mail: iap@cec.eu.int.
5.
Bewerbungen betreffend die vorliegende Aufforderung zur Abgabe von
Bewerbungen um Aufnahme in die Expertenlisten können ab dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung während eines Zeitraums von 2 Jahren eingereicht
werden. Die aus der vorliegenden Aufforderung zur Abgabe von
Bewerbungen resultierende Liste wird ausschließlich für die unter
Ziffer 2 genannten Aufgaben verwendet, die sich auf den Aktionsplan
für ein sichereres Internet oder seinen Nachfolger und/oder Spin-off-
Aktivitäten beziehen und bleibt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung
der Aufforderung 3 Jahre lang gültig, abhängig von der Genehmigung
der vorgeschlagenen Verlängerung des Aktionsplans für ein sichereres
Internet durch das Europäische Parlament und den Rat.
Die Kommission stellt sicher, dass die Auswahlverfahren in einer
ausgewogenen Art und Weise erfolgen und garantiert eine adäquate
Kombination aus Erfahrung und neuen Kompetenzen, ebenso eine
angemessene Rotation der Experten. Sie berücksichtigt den
geographischen Ursprung und beruflichen Hintergrund der Bewerber. Ein
weiteres Ziel der Kommission ist eine ausgewogene Teilnahme von
Frauen und Männern.
6.
Die ausgewählten Experten müssen eine Erklärung unterzeichnen, mit
der bescheinigt wird, dass kein Interessenkonflikt zwischen der
Arbeit, für die sie ausgewählt wurden, und den Stellen, die sie
innehaben, besteht. Während der gesamten Leistungserbringung müssen
sie einen angemessenen Pflichteifer zeigen und die Vertraulichkeit
der Informationen und Unterlagen bewahren, die ihnen während des
Verfahrens zur Kenntnis gebracht werden.
7.
Experten, die sich einverstanden erklären, die Kommission zu
unterstützen, erhalten eine Mitteilung über die Beauftragung,
aufgrund der sie Anspruch auf einen Pauschalbetrag pro Arbeitstag
gemäß dem zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der vorgenannten
Mitteilung gültigen Tarif erheben können. Ihre Reise- und
Verpflegungskosten werden auf der Grundlage der bei der Kommission
geltenden Bestimmungen erstattet. Die Vereinbarung erfolgt zwischen
dem Experten und der Kommission. Wird der Experte von einer
Einrichtung/einem Unternehmen beschäftigt, ist der Experte dafür
verantwortlich, eine besondere Abmachung bezüglich des letztendlichen
Zahlungsempfängers zu treffen; die Kommission wird bei dieser
Vereinbarung nicht intervenieren. Die Experten werden aufgefordert,
sich zur Einhaltung der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften
(einschließlich Steuer- und Mehrwertsteuergesetzgebung) in Bezug auf
sämtliche Zahlungen, die sie von der Kommission erhalten, und in
Bezug auf Angelegenheiten betreffend die Sozialversicherung und
arbeitsrechtliche Bestimmungen zu verpflichten. Auf Antrag einer
zuständigen nationalen Behörde kann die Kommission sie über jegliche
Zahlungen, die für die Ausführung der dem Experten übertragenen
Aufgaben geleistet wurden, informieren.
------------------------------ CUT ------------------------------
--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de