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[FYI] Bundesrat will neuem Urheberrecht nur nach Ergänzungen zustimmen



Quelle:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2003/2003_118/07.html

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So sei die vorgesehene Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen Bekanntmachungen verwiesen wird, sachlich nicht gerechtfertigt. Auch kritisiert die Ländervertretung, dass der Gesetzestext bei der Regelung der "privilegierten Privatkopien" nicht eindeutig sei. Durch eine entsprechende Ergänzung soll daher klargestellt werden, dass die "privilegierten Privatkopien" nur zulässig seien, wenn sie aus legalem Ausgangsmaterial gewonnen werden. Damit werde insbesondere die Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen. Die Länderkammer schlägt darüber hinaus vor, die Herstellung digitaler Privatkopien durch Dritte auszuschließen. Damit sollen Missbrauchsmöglichkeiten unterbunden werden.

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