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[FYI] Bundesrat will neuem Urheberrecht nur nach Ergänzungen zustimmen
Quelle:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2003/2003_118/07.html
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So sei die vorgesehene Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private
Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen
Bekanntmachungen verwiesen wird, sachlich nicht gerechtfertigt. Auch
kritisiert die Ländervertretung, dass der Gesetzestext bei der Regelung
der "privilegierten Privatkopien" nicht eindeutig sei. Durch eine
entsprechende Ergänzung soll daher klargestellt werden, dass die
"privilegierten Privatkopien" nur zulässig seien, wenn sie aus legalem
Ausgangsmaterial gewonnen werden. Damit werde insbesondere die
Vervielfältigung von Raubkopien zum privaten Gebrauch ausgeschlossen.
Die Länderkammer schlägt darüber hinaus vor, die Herstellung digitaler
Privatkopien durch Dritte auszuschließen. Damit sollen
Missbrauchsmöglichkeiten unterbunden werden.
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