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Re: [FYI] Bundesrat will neuem Urheberrecht nur nach Ergänzungen zustimmen



Hi,

On Thu, 5 Jun 2003, Rigo Wenning wrote:

> On Wed, Jun 04, 2003 at 08:51:19PM +0200, Heiko Recktenwald wrote:
> > > So sei die vorgesehene Ausdehnung des Urheberrechtsschutzes auf private
> > > Normwerke, auf die in Gesetzen, Verordnungen oder amtlichen
> > > Bekanntmachungen verwiesen wird, sachlich nicht gerechtfertigt. Auch
> >
> > Das find ich in der Tat auch mehr als hart, aber ist das zu vermeiden?
> > Macht es das w3c nicht aehnlich?
>
> 1/ Auch Gesetze unterliegen dem Urheberrecht, allerdings ist die
>    Vervielfältigung nicht eingeschränkt.
> 	 Siehe die Déclaration de Sarrebruck[1] und den EDV-Gerichtstag[2] 99
> 	 Ich halte es für eine Pflicht des Gesetzgebers, Gesetze und auch das
> 	 Bundesgesetzblatt kostenlos im Netz zur Verfügung zu stellen. Leider

Es ist doch nicht zu fassen, dass darueber diskutiert wird und werden
muss. Im Gesetz sagt der Staat dem Buerger, was fuer ihn Rechtens ist, und
das muss doch ankommen.


Fuer Gerichtsentscheidungen gilt das aehnlich, jedenfalls im Falle von
Obergerichten.

Redhat etc machen vor, wie man mit Services Geld verdienen kann,
jedenfalls theoretisch, und so koennten es die DIN Leute doch auch machen.


H.


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