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[FYI] [heise] Bußgeldbescheide wegen fehlender Website-Sperrungen in NRW
Hallo Liste,
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-24.06.03-004/
---[schnipp]---
Bußgeldbescheide wegen fehlender Website-Sperrungen in NRW
[24.06.2003 14:23 ]
Die Bezirksregierung Düsseldorf[1] sorgt wieder einmal unter den
Providern in Nordrhein-Westfalen für Verunsicherung. Mehrere
Internet-Zugangsanbieter erhielten eine Androhung eines Zwangsgeldes,
weil sie sich nicht an die Sperrungsverfügung der Bezirksregierung[2]
hielten. Doch die amtlichen Schreiben beruhen auf einem technischen
Missverständnis auf Seiten der Aufsichtsbehörde und sind somit
gegenstandslos.
Die Bezirksregierung hatte bundesweit als erste Aufsichtsbehörde die
Sperrung von Internet-Seiten mit rechtsextremistischem Inhalt verfügt.
Die nordrhein-westfälische Aufsichtsbehörde für das Internet hatte 76
Zugangsanbieter zur sofortigen Sperrung von zwei Neo-Nazi-Webseiten
aus den USA aufgefordert. 16 Unternehmen haben dagegen geklagt.
Diverse Gerichte[3] hatten in vorläufigen Entscheidungen die
Sperrungsverfügungen bestätigt, eines der Online-Wirtschaft Recht
gegeben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte schließlich einen
vorläufigen Rechtsschutz gegen die Sperrungsverfügungen und damit
einen Aufschub für ihre Durchführung abgelehnt[4]; die Beschwerde
gegen die deutsche Dependance von Telefonica hatte die
Bezirksregierung dagegen aus formalen Gründen zurückgezogen[5].
Wie der Provider-Verband Electronic Conference Forum (eco[6]) nun
mitteilt, wurden bereits in der vergangenen Woche mehreren Providern
Zwangsgelder in Höhe von 2.000 Euro angedroht[7]. In den Bescheiden
heißt es, dass bei einer Überprüfung der Server der Provider
festgestellt worden sei, dass diese die geforderten Sperrungen nicht
vorgenommen hätten. Die Empfänger staunten nicht schlecht -- denn sie
hatten sich genau an die Sperrungsverfügung gehalten. Die lässt den
Providern die freie Wahl, ob sie per DNS, IP-Blockade oder
Proxy-Server den Abruf der betroffenen Seiten erschweren.
Doch bei der Überprüfung machte es sich die Aufsichtsbehörde
offensichtlich viel zu einfach: Sie überprüfte nach Angaben des
Verbandes lediglich die Umleitung über von außen erreichbare
DNS-Server. Wer eine andere Methode anwandte, fiel durch das Raster
und bekam eine amtliche Zwangsgeldandrohung. Auch wer seine DNS-Server
lediglich für seine Kunden konfiguriert hat, erschien so als
vermeintlicher Blockadebrecher auf den Radarschirmen der
Bezirksregierung.
Regierungsdirektor Jürgen Schütte von der Bezirksregierung Düsseldorf
gibt gegenüber heise online die technische Panne zu: "Wir sind davon
ausgegangen, dass mit der von uns angewandten Prüfmethode sämtliche
von uns vorgeschlagenen Sperrmethoden erfasst werden. Es hat sich aber
herausgestellt, dass mit der speziellen Prüfung nur die DNS-Sperrung
erfasst wird." Die Behörde hat den Fehler erst erkannt, als ein
Provider sich beschwerte. Weitere Überprüfungen seien jetzt notwendig,
um festzustellen, ob andere Methoden angewandt werden, erklärte
Schütte. Falls dies der Fall ist, sind die amtlichen Bescheide
gegenstandslos.
Eine verlässliche Prüfung der Internet-Sperren von außen ist technisch
schwerlich durchführbar. Um verlässliche Angaben zu bekommen, müsste
die Bezirksregierung Kunde jedes einzelnen Providers in
Nordrhein-Westfalen werden. Doch nicht jeder Internet-Dienstleister
bietet Zugänge für die Allgemeinheit an. Das Prüfungsverfahren dürfte
sich somit in die Länge ziehen. (Torsten Kleinz) / (jk[8]/c't)
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Tschuess, Tim.
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>Gibt es Tiere, die nicht hoeren koennen?
Ja, die Tauben. [Dieter Bruegmann in dag]
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