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Re: [FYI] BGH prüft Rechtmäßigkeit des DeepLinking



> > Wieso kann Handelsblatt damit nicht leben?  Ists nicht vielleicht
> > indirekt vorteilhaft?
>
> Sie sehen's wohl auch so. Ihre Seiten sind explizit für die
> Indizierung durch Suchmaschinen gekennzeichnet.

Aha. Wahrscheinlich gibts da so Idioten in der Geschaeftsleitung, die
mal schnell geklagt haben. Die Frage elektronischer Pressespiegel ist ja
auch ein Politikum, da gabs doch so ein Gemeinschaftsunternehmen der
Zeitungsverlage....

Mich freut die Entscheidung jedenfalls und ich finds etwas ueberraschend,
wie locker der BGH die UWG Fragen angegangen zu sein scheint.
Paperball eben als Unternehmen im Lager der Leser und kein
Konkurrenzprodukt. Es werden sich noch mehr Leute freuen, auch darueber,
dass nun gewisse Rechnungen bezahlt werden koennen. Dem Unternehmer ist zu
danken, dass er trotz der langen Anlaufphase nicht die Nerven verloren hat
bzw verrueckt genug war, die Sache durchzuziehen.

Chapeau!


H.


Das Handesblatt ist nicht mehr das, was es mal war.....lange ist es her.


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