[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [Fwd: Re: BVerfG in re Napster]



> Nach dem Tatbestand des Beschlusses kann das Verfahren in USA nicht
> fortgesetzt werden, solange die Klage in Deutschland nicht zugestellt
> worden ist. Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben, darf nicht

Das setzt voraus, dass Bertelsmann in NYC keinen Briefkasten hat.


> zugestellt werden. Demnach wäre das Verfahren in USA beendet. Die
> dortige Klage müßte als unzulässig abgewiesen werden. Dieses Vorgehen
> würde ich nicht "dilletantisch" nennen. Bertelsmann hat offenbar gute
> verfassungsrechtliche Argumente auf seiner Seite.

Sicher, nach deutschem Verfassungsrecdht, das aber, einen Briefkaten
vorausgesetzt, keinen amerikanischen Richter beeindrucken wird.


H.


--
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de