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Re: [FYI] SZ: Ein Staat mit tausend Augen



Am 8 Jan 2004, um 8:46 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> > wird - sei es an der Autobahn oder auf einem oeffentlichen Platz - damit
> > nachher ggf. das Band nochmal zurueckgespult werden kann, um zu sehen, was
> > sich zu einem bestimmten Zeitpunkt dort abgespielt hat.
> 
> Das ist aber erst ein, gesonders zu untersuchender, ZWEITER Eingriff.

Und zugleich Sinn und Zweck der ersten Massnahme.
> 
> > immer Eingriffsqualitaet. Du kannst allenfalls argumentieren, dass solche
> > Eingriffe verfassungsrechtlich gerechtfertigt waeren, zur Verhinderung von
> > Straftaten. Nachdem wir hier aber ueber eine Massnahme nach dem
> > Gieskannenprinzip sprechen, duerfte die Bejahung der Verhaeltnismaessigkeit
> > Schwierigkeiten bereiten.
> 
> Ich glaub, dass der erste Eingriff praktisch gar nichts ist.
> 
> Verglichen mit DNA.

Ich glaube, dass man das so nicht vergleichen kann und auch nicht sollte. 
Eine DNA-Analyse mag eine hoehere Eingriffsidentitaet haben, als ein Abfilmen 
Deines Autos an irgendeiner Autobahn. Das ist aber hier nicht der Punkt, weil 
es bereits an der logisch vorgelagterten Voraussetzung einer konkreten Gefahr 
(praeventiv) oder eines Tatverdachts (repressiv) fehlt.

Wir sprechen hier ueber eine ganz neue Qualitaet von Massnahmen, 
denen jeglicher konkrete Bezugspunkt fehlt. 

Wie schwerwiegend ein Eingriff sein darf, haengt naemlich entscheidend davon 
ab, welches konkrete Rechtsgut durch den Eingriff geschuetzt werden soll bzw. 
welche konkrete Straftat aufgeklaert werden soll.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
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