[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

[FYI] BGH: Zur strafrechtlichen Verurteilung von Raubkopierern



<http://blawg.saschakremer.de/weblog/001227.html>

15.02.04  

BGH: Zur strafrechtlichen Verurteilung von Raubkopierern  

Nachdem das Landgericht Frankfurt/Main einen Unternehmer wegen der 
Vervielfältigung von Aufnahmen von Eros Ramazotti und Eric Clapton zu 
einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt hatte, weil der 
Unternehmer nicht die erforderlichen Vervielfältigungsrechte besessen 
hatte, wird sich nun der BGH mit diesem Fall beschäftigen. Im 
Revisionsverfahren hat der Angeklagte eingewendet, er könne nicht 
verurteilt werden, solange nicht die jeweiligen Inhaber der 
Vervielfältigungsrechte durch das erkennende Gericht ausfindig 
gemacht worden seien. Dies hatte das LG Frankfurt nicht getan.  

Das Problem: Die Rechte an den Werken von Eric Clapton werden von 
mehr als 50 Firmen weltweit gehalten. Würde das erkennende Gericht 
nun für jedes der betroffenen geschützten Werke den Rechteinhaber 
ermitteln müssen käme dies einer "Beweisführung quer durch die Welt" 
gleich. Die Entscheidung des BGH wird für den 03.03.2004 erwartet 
(via beck-aktuell).  

kremesa | Permalink | TrackBack (0) |  




-- 
To unsubscribe, e-mail: debate-unsubscribe@lists.fitug.de
For additional commands, e-mail: debate-help@lists.fitug.de