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Re: Prepaid-Handys anonym kaufen



On (am)  Wed, 28 Apr 2004 13:25:34 +1000 (AUS Eastern Standard
Time) sed (sprach) Peter Ross <Peter.Ross@alumni.tu-berlin.de>:


> On Wed, 28 Apr 2004, Twister (Bettina Jodda) wrote:
> 
> > Bei Prepaid-Karten muss man nichts unterschreiben.
> > Die bekommt man weiterhin an jeder Tanke etc.
> 
> Bekommst Du die SIM card an der Tanke? Ich rede nicht vom
> "Auftanken" des Kontos, das geht hier auch ueberall.

hm, vielleicht hakt es bei mir, aber:
es geht ja momentan wohl darum, ein funktionsfähiges Handy samt
einem gewissen Guthaben zu kaufen.
Nicht darum, eine neue Karte für ein Handy zu kaufen, was man
bereits hat.

> 
> > Das Problem ist das Prepaid-Handy.
> 
> Es ist nicht unueblich, ein Handy zusammen mit der Karte zu
> kaufen.

Nein, aber es geht imho noch immer um den Kauf eines Handies mit
einer Karte, welche es möglich macht, für den Betrag von ca. 25
Euro (z.B.) zu telefonieren.

Es geht also nicht darum, für eine bereits gekaufte Postkarte
eine Briefmarke zu bekommen, sondern um die Postkarte.

> Die von mir genannten Ueberpruefungen downunder beziehen sich
> auf die Karte, was mir auch logisch erscheint, da sie einer
> Telephonnr. entspricht- wozu z.B. Ermittler gern einen
> identifizierten Menschen zuordnen wollen.

Dass Ermittler das gerne möchten, steht außer Frage.
Nur gibt es hier in Deutschland (noch) Regelungen (j-Olaf brachte
bereits Links), welche sich auf Datensparsamkeit, informationelle
Selbstbestimmung etc. stützen und welche das BVerwG durch
Rechtsprechung stützte.

Argument (simpel formuliert)
Wenn Handy-Hannes dem Kunden K ein Handy verkauft, welches mit
einer Prepaid-Karte ausgestattet, dann gibt es, da kein weiterer
Vertrag besteht, keinen Grund, von K die persönlichen Daten zu
vrlangen (mag in Australien anders sein).

Nun könntest Du sagen "Kein Grund? Doch... Strafverfolgung."
Aber mit dem selben Argument könntest Du sagen, dass für den Kauf
einer Postkarte ein Personalausweis vorgelegt werden muss und die
Postkarten personalisiert verkauft werden - man könnte ja
Drohbriefe verschicken.

Welchen Grund gibt es außer "Strafverfolgung wird leichter..."?
Rechnungsstellung? 
Welche? Sobald das Handy samt Karte verkauft ist, ergehen keine
Rechnungen
Sonstige Gründe außer der Strafverfolgung?
Nein. Eben.

Das war der Grund für das Gericht zu sagen "Es gibt keine gründe,
diese Daten zu verlangen".

Wenn aber durch die Praxis der Handyläden/verkaufer das Urteil
völlig ignoriert wird bzw. es einem graten wird, doch ins Ausland
zu gehen, welchen Sinn hätten dann noch Urteile?

Eine Prepaid-Karte nutzt mir ja imho nur dann etwas was (wenn ich
nicht in den Datenbanken auftauchen will), wenn ich auch das
dazugehörige Handy habe.



Twister

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