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(FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!



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Date sent:      	Wed, 30 Jun 2004 15:21:57 +0200
From:           	ULD SH <mail@datenschutzzentrum.de>
Organization:   	ULD-SH
To:             	vpo-presse-list@datenschutzzentrum.de, 
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Subject:        	[presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

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Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!

In der Gesetzgebung zum "2. Korb der Urheberrechtsnovelle" soll
Urhebern ein erweiterter Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern
eingeräumt werden, mit dem sie die Herausgabe der Nutzungsdaten von
Surfern, zumeist die IP-Adresse ihrer Rechner, verlangen können, um
Raubkopierer besser zu verfolgen. Eine entsprechende Ankündigung
machte der zuständige Abteilungsleiter des Bundesjustizministeriums
vor kurzem in Berlin.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein weist
darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die Speicherung
von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die Inanspruchnahme
eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich sind. Der Provider hat
nach dem Gesetz sicherzustellen, dass die Nutzungsdaten über den
Zugriff auf eine Webseite oder einer sonstigen Nutzung unmittelbar
nach deren Beendigung gelöscht werden. Zudem sollen die
Internetdiensteanbieter von vornherein die Inanspruchnahme von
Diensten anonym oder unter Pseudonym ermöglichen. Mit anderen Worten
eine präventive Speicherung von Nutzungsdaten ist nach der geltenden
Rechtslage unzulässig. Entsprechende Auskunftsansprüche müssen nach
der geltenden Rechtslage ins Leere laufen. Es verwundert, dass aus dem
Bundesjustizministerium Pläne zur erweiterten Nutzung dieser
rechtswidrig gespeicherten Daten bekanntwerden, anstatt Überlegungen
anzustellen, wie der gesetzliche Löschungsanspruch der Internetnutzer
in der Praxis durchgesetzt werden kann.

Für die bestehenden, an den Prinzipien der Datensparsamkeit und 
Datenvermeidung ausgerichteten Regelungen hat sich der Gesetzgeber
1997 unter einer CDU/FDP-Regierung und wiederholt im Jahr 2001 unter
einer SPD/Bündnis90/Die GRÜNEN-Regierung entschieden, um Akzeptanz und
Vertrauen der Nutzer für die Entwicklung der Informationsgesellschaft
zu gewinnen. Zuletzt wurde die bestehende grundrechtskonforme
Gesetzesregelung im Mai 2004 mit großer Mehrheit im Bundestag
bestätigt.

Wer etwas anderes will, rührt an den Grundfesten einer offenen und
damit demokratischen Informations- und Kommunikationskultur. Eine
flächendeckende Verpflichtung zur Speicherung von Nutzungsdaten, sei
es aus Gründen der Inneren Sicherheit oder sei es zur Verfolgung von
Zivilrechtsansprüchen, wäre die Basis einer umfassenden
Überwachungsinfrastruktur des Nutzungsverhaltens im Internet, mit
tiefgreifenden negativen Folgen für die Entwicklung der
Informationsgesellschaft.

Weiterführender Artikel bei heise.de:

Justizministerium will Online-Kopierern weitere Steine in den Weg
legen http://www.heise.de/newsticker/meldung/48723



Informationen über die Arbeit des ULD:
Unabhängiges Landeszentrum für
Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98 / 24103 Kiel
Telefon: 0431/988-1200
Telefax: 0431/988-1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Homepage: http://www.datenschutzzentrum.de/

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