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Re: (FYI) [presse-list] Schon die Speicherung von Nutzungsdaten ist rechtswidrig!



Am 1 Jul 2004, um 11:48 hat Marc Haber geschrieben:

> On Thu, Jul 01, 2004 at 11:45:22AM +0200, Thomas Stadler wrote:
> > Am 1 Jul 2004, um 10:13 hat Florian Weimer geschrieben:
> > > * Thomas Stadler:
> > > 
> > > > Was ist dennn fehlerhaft? 
> > > 
> > > Zum Beispiel das hier:
> > > 
> > > | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
> > > weist | darauf hin, dass nach dem Teledienstedatenschutzgesetz die
> > > Speicherung | von Nutzungsdaten rechtswidrig ist, sobald sie für die
> > > Inanspruchnahme | eines Internetdienstes nicht mehr erforderlich
> > > sind.
> > 
> > Das ist rechtlich korrekt.
> 
> Wobei zur Inanspruchnahme auch die Abrechung zählt. So ist zumindest die
> hiesige Auslegung.

Ja. Siehe z.B. den Wortlaut von § 6 TDDSG, wobei wir da dann auch die 
Frage stellen koennen, ob das TDDSG fuer Zugangsprovider ueberhaupt 
gilt.

Man muss ja auch beruecksichtigten, dass es sich um eine 
Pressemitteilung handelt. Ich sehe auch, dass da einige Ungenauigkeiten 
enthalten sind.

Gruesse

Thomas


Thomas Stadler
ts@cplus.de
http://www.internet-law.de
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
Jahnstr. 11, 85356 Freising
afs@afs-rechtsanwaelte.de
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