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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



Namd,

Axel H Horns (axel.h.horns@gmx.net) - Fri, Sep 17, 2004 at 06:48:48PM +0200:
> ---------------------------- CUT ----------------------------
> § 1 PatG
> 
> (1) Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer 
> erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.  
> 
> (2) [...]
> 
> ---------------------------- CUT ----------------------------

Sind Algorithmen (was ist Software sonst?) jetzt eher Erfindungen
oder doch primaer eigentlich nur Entdeckungen?

> programmierbaren Rechner macht, dann haben wir den klassischen Fall 
> einer "computer-implementierten Erfindung". Weder der Computer noch 
> die Software sind identisch mit der Erfindung, aber wer einen 
> Computer so programmiert, dass das, was die Erfindung ausmacht, 
> begeht u.U. eine Patentverletzung. 

Aber ist in dem Punkt unser Patentrecht dann nicht unbrauchbar? 
Damit verbietest Du ja jedem eine nicht ruckelnde Steuerung zu bauen 
(und am besten gleich nicht nur fuer Aufzuege, sondern alle Dinge, die mit
Beschleunigungen arbeiten - um am Beispiel zu bleiben). 

Das kann doch nun eigentlich nicht im Sinn der Idee liegen, denn dann
kann keiner etwas entwickeln, was noch besser ist, als das, was da 
patentiert wurde. Wir bleiben auf einem veralteten Entwicklungsstand,
weil keiner das Patent verletzen will und der Patentinhaber natuerlich
auch nicht interessiert ist was zu verbessern (wozu auch, er hat ja
bereits ein Monopol).

Ich wuerde daraus jetzt gerne das Fazit ziehen: Das Patentrecht (und
seine Gesetze) muessen in so einem Fall ueberdacht und
ueberarbeitet/entfernt werden. So kann das die gesetzgebende Mehrheit
nicht gewollt haben.

neko
-- 
Simone Demmel					neko@greenie.muc.de

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