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Re: computerimplemetierte Erfindung vs. Software



Am Thursday 23 September 2004 00:56 verlautbarte Martin Uecker :
> On Wed, Sep 22, 2004 at 10:17:38AM +0200, Rigo Wenning wrote:
> > Ich gebe Dir Recht, dass es schwer bis unmöglich ist,
> > Turing-compatible Dinge in technische (Dampfmaschine) und
> > nicht-technische (Algos) Dinge zu trennen.
>
> Und da würde ich gern widersprechen.
>
> Es gibt Erfindungen, die beziehen sich auf materielle Dinge
> wie Dampfmaschinen, Zahnräder, Elektronen (Physik) und es
> gibt Erfindungen, die beziehen sich auf immaterielle Dinge
> wie Software, mathematische Formeln, Zahlen (Mathematik).
>
> Der Unterschied ist glasklar. Für manche Philosophen ist er
> so krass, daß sie von verschiedenen Welten sprechen.

Hm, mein Satz war nicht klar genug: Geschützt wird im Patentrecht die 
Idee, also immer die immaterielle Seite der Erfindung und gerade nicht 
die materielle Seite. Ansonsten wäre das eine Art Urheberrecht für 
Maschinen ;)
>
> Daß die Erfindungen als Ideen in beiden Fällen selber
> immaterielle Dinge sind, ist richtig, tut aber nichts
> zur Sache.

Oh doch! Das tut sehr viel zur Sache, weil es der Schutzgegenstand 
selbst des Patentrechts ist. Wenn man den Schutz auf die konkrete 
Maschine beschränken will (siehe oben) dann hat das mit Patentrecht 
(Schutz der Idee) nicht mehr viel zu tun. 
>
> Eine neue Aufzugssteuerung könnte sich sowohl durch eine neue
> Art der Regelung des Motors (Physik) auszeichen, als auch durch
> spezielle effiziente Rechenmethode, die vielleicht eine billige
> Umsetzung erst möglich macht (Mathematik).

Die Erfindung ist die Kombination aus beidem.
>
> Von der genauen Art der Implementation (in Software oder
> hardcodiert) war noch überhaupt nicht die Rede, es geht
> ausschließlich darum, ob die Idee der Erfindung sich
> auf einen physikalischen (Motorsteuerung) oder auf einen
> logischen Aspekt bezieht (effiziente Rechenmethode).

Nein, es geht um die Zusammenwirkung beider Teile.
>
> Das ist, soweit ich das beurteilen kann, die Ansicht der
> Softwarepatentgegner und des EU-Parlaments.

Für die Softwarepatentgegner magst Du recht haben, beim EU-Parlament bin 
ich mir nicht sicher, denn es hat trotz Einschränkungen anerkannt, daß 
es ein Patentrecht gibt. Wenn man aber nur noch die konkrete Maschine 
schützt, ist das eben ein Urheberrecht für Maschinen. 

Denkt man das konsequent zu Ende, dann ensteht ein umgekehrtes Problem: 
Bisher ist das Patentrecht der Maschinenindustrie auf Software 
ausgedehnt worden, nun soll das Urheberrecht der Softwareindustrie auf 
die Maschinen ausgeweitet werden (und die Patente ersetzen). Dann 
tauchen neue Probleme auf, insbesondere ist es bekannt, daß das 
Urheberrecht bei Maschinen keinen ausreichenden Schutz bietet.
(Patentrecht als Investitionsschutz, leichte Umgehbarkeit etc)
>
> In Grauzonen kommt man gerade erst, wenn man Software
> irgendwie auf der Rechtsfolgenseite bevorzugen will:
>
> Denn ob Logik in Hardware oder Software implementiert wird,
> kann man von 0% auf 100% fließend regulieren.

Hier bist Du am Kern des Problems! Wenn die Idee und nicht die konkrete 
Maschine geschützt ist, dann bekommt man exakt dieses Problem.
Eine Trennung ist gerade nur möglich, wenn man den (sehr fundamentalen) 
Schutzgegenstand des Patentrechts mißversteht.

Deswegen hat Axel auch vorgeschlagen, auf der Rechtsfolgenseite 
Einschränkungen der Rechte des Patentinhabers vorzunehmen, weil auf der 
Seite der Entstehung des Patents bei der Unterscheidung zu viele 
Schwierigkeiten zu erwarten sind.

> Denn ob Logik in Hardware oder Software implementiert wird,
> kann man von 0% auf 100% fließend regulieren.

Ein interessanter Beitrag, Danke. Was nervt Dich denn, was der 
Patentinhaber mit seinem Patent macht? Dass er mit seinem Patent Leute 
in Bereichen nervt, die zu seiner Erfindung vollkommen sachfremd ist?

Gruss

Rigo

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